KRITIS – auf den zweiten Blick

OpenKRITIS ist eine unabhängige Plattform für den Schutz Kritischer Infrastrukturen. Wir unterstützen Betreiber und Prüfer in der KRITIS und NIS2-Regulierung: Klare Strukturen für die Anforderungen, Cybersecurity Maßnahmen und Prüfungen.

Industry

KRITIS und NIS2

Power plant

Kritische Infrastrukturen

NIS2-Umsetzungsgesetz Referentenentwurf Mai

Von Paul Weissmann am 9. Mai 2024

Document reading

Der aktuelle Referentenentwurf der deutschen NIS2-Umsetzung wurde im Mai 2024 vom BMI veröffentlicht. Der Entwurf vom NIS2UmsuCG dient der Verbändeabstimmung bis Anfang Juni und soll am 1. Oktober 2024 in Kraft treten – so der Entwurf in Artikel 29.

Es ändert sich nicht viel für Betreiber zu den letzten bekannten Entwürfen: Pflichten bleiben im Grunde gleich, an der Betroffenheit und Zuständigkeit im Bund ändern sich Randfälle. Sonst gibt es viele Änderungen an Struktur, Definitionen – ohne tiefe Folgen für Betreiber.

Dafür enthält der Entwurf vom NIS2UmsuCG nun die meisten Änderungen am EnWG für Energie­betreiber und TKG für Telekommunikationsanbieter. Wenig überraschend – die parallele Regulierung mit BNetzA bleibt bestehen + neue EnWG-Sicherheitskataloge. Dafür erbt das TKG §30 NIS2-Maßnahmen in §165 TKG-E – und dafür vielleicht keinen neuen Sicherheitskatalog.

Weitere bemerkenswerte Annahmen im Entwurf, vor allem in der lesenswerten Begründung:

Ob dieser Entwurf den Prozess der Gesetzgebung bis zum 1. Oktober 2024 schafft?

DORA-Mapping auf NIS2, ISO 27001 und C5

Von Hanna Lurz am 7. Mai 2024

Mapping

Die EU DORA-Verordnung schreibt Massnahmen für Risiko-Management und Sicherheit für betroffene Finanzunternehmen vor. Daneben werden kritische IKT-Drittdienstleister wie Cloud Provider durch die EU-Finanzaufsicht mit eigenen Security-Pflichten belegt und erben über Verträge und Erwartungen ihrer Finanzkunden weitere DORA-Pflichten.

Für IT-Provider (IKT-Drittdienstleistern) ordnet das OpenKRITIS DORA-Mapping die einzelnen Anforderungen aus DORA aufgeschlüsselt verschiedenen Cybersecurity-Standards zu:

Das OpenKRITIS DORA-Mapping auf NIS2 schlüsselt DORA-Absätze und Nummern in einzelne Anforderungen auf, gruppiert thematisch und weist einzelne Pflichten NIS2, C5:2020 und ISO 27001:2022 Kontrollen zu – alles als Draft.

Bank picture

DORA und EU NIS2 für IT-Provider

DORA und NIS2 für IT-Dienstleister mit Mehrfach-Regulierung
Webinar ∙ Registrierung über LinkedIn ∙ 3. Juli 2024

DORA und NIS2 im Finanzsektor

Von Hanna Lurz und John Bauer am 29. April 2024

Business sector

Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist der europäische Rahmen für digitale Resilienz im EU-Finanzsektor. Mit DORA strebt die EU Harmonisierung von Cybersecurity sowie resiliente Infrastrukturen im Finanzmarkt an. Finanzunternehmen sind teilweise von NIS2 ausgeschlossen und werden stattdessen umfangreich durch DORA reguliert, IT-Provider teilweise auch.

DORA und NIS2 haben Wechselwirkungen für regulierte Einrichtungen im Finanzsektor und Unternehmen, die Dienstleistungen im Finanzsektor erbringen. Finanzunternehmen sind aus NIS2 größtenteils ausgenommen, IT-Dienstleister sind doppelt reguliert mit eigenen Pflichten.

Die von DORA regulierten Finanzunternehmen sind in NIS2 zwar Teil des Sektors Finanz- und Versicherungswesen, von den NIS2-Pflichten aber ausgenommen, wenn sie in DORA reguliert sind (lex specialis). Die in DORA auch regulierten kritischen IKT-Drittdienstleister sind in NIS2 Einrichtungen des Sektors IT und TK und bleiben auch dort mehrfach reguliert.

Von DORA und NIS2 betroffene Unternehmen müssen zwischen den Pflichten übersetzen.

Betreiber mit Mehrfach-Regulierung in NIS2

Von Hanna Lurz am 16. April 2024

Mapping

In der NIS2-Umsetzung gibt es für einige Sektoren und Betreiber Ausnahmen von den NIS2-Pflichten. Trotzdem bleiben viele Betreiber in NIS2 reguliert – mit Mehrfach-Regulierung.

In NIS2 sind in einigen Sektoren bestimmte Unternehmen aus den besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen ausgenommen, weil sie separat reguliert sind. Das betrifft:

Sektor Ausnahmeregel für Reguliert durch NIS2-Anpassung
TK TK-Netze und Dienste TKG (neu)
Sicherheitskatalog 2.0
TKG und Katalog unbekannt
Energie Energieversorgungsnetze Energieanlagen §5c EnWG (neu) IT‑Sicherheitskatalog §5c (1)
IT‑Sicherheitskatalog §5c (2)
äquivalent im EnWG
Kataloge noch unbekannt
Finanzen Finanzunternehmen* DORA äquivalent

Die Einrichtungen sind von NIS2 ausgenommen, weil sie spezialgesetzlicher Regelung durch TKG, EnWG und DORA unterliegen. Diese spezialgesetzlichen Regelungen sollen äquivalente Anforderungen aus NIS2 enthalten, sowie vertiefende Anforderungen. Vier Beispiele:

  1. KRITIS und NIS2: Stadtwerk mit Kläranlage als Einrichtung und KRITIS-Betreiber
  2. TKG und NIS2: Unternehmen als TK-Anbieter mit Zugangsnetz und NIS2-Einrichtung
  3. EnWG und NIS2: Energieversorger mit Verteilnetz und KRITIS-Anlage und NIS2
  4. DORA und NIS2: MSP als kritischer IKT-Drittdienstleister und NIS2-Einrichtung

Die Beispiele basieren auf Gesetzesentwürfen und sind stark vereinfacht – die betriebliche Realität und praktische Regulierung wird sicherlich komplexer.

NIS2-Mapping auf Standards

Von Paul Weissmann am 9. April 2024

Mapping

Das NIS2-Umsetzungsgesetz und die EU NIS2-Direktive definieren Risiko-Management und Sicherheits­maßnahmen, die betroffene Einrichtungen umsetzen müssen. Die Anforderungen aus §30 BSIG-E (NIS2UmsuCG) beschreiben Maßnahmen nach Stand der Technik und Management mit IT-RM, ISMS und BCMS, aber auch einige sehr konkrete Maßnahmen in wenigen Worten.

Um die Vorbereitung zu erleichtern, werden die Anforderungen der NIS2-Umsetzung im folgenden einzeln aufgeschlüsselt und Cybersecurity-Standards zugeordnet:

Es ist absehbar, dass die NIS2-Anforderungen bis Ende 2024 durch EU Implementing Acts noch konkretisiert und detailliert werden. Bis dahin bleibt diese Zuordnung die einzige Orientierung.

Aktuelles Mapping der NIS2-Anforderungen aus dem NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) von Dezember 2023 auf Cybersecurity Standards. Das Mapping schlüsselt die Absätze und Listen aus §30 BSIG-E (NIS2UmsuCG) in einzelne Anforderungen auf und passt den Text leicht an (Ergänzungen in Klammern). Die Zuweisung von ISO 27001:2022 und KRITIS als Draft.

Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse

Von Paul Weissmann am 26. März 2024

Factory

In NIS2 gibt es die Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBI) nicht mehr als eigene Gruppe. Eingeführt mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0, wurden die UBI parallel zu KRITIS-Betreibern mit eigenen, abgestuften UBI Cybersecurity-Pflichten reguliert.

Viele Definitionen und Klarstellungen fehlten seitdem – und mit NIS2 verschwinden die UBI fast. Die UBI fallen als explizite Kategorie weg und gehen größtenteils in NIS2-Einrichtungen auf:

UBI 1 Rüstung könnten als Produzenten der folgenden Güter von NIS2 betroffen sein, u. a.:

UBI 2 Volkswirtschaft sind von NIS2 betroffen, wenn sie als Einrichtung Größen überschreiten und in NIS2-Sektoren tätig sind. Dies betrifft einen Großteil der deutschen Wirtschaft, auch UBI.

UBI 3 Gefahrstoffe sind in NIS2 im Sektor Chemie betroffen, wenn sie Unternehmensgrößen überschreiten und bestimmte Güter produzieren oder handeln:

Die eigenen UBI-Pflichten (§8f BSIG 2021) fallen ebenfalls weg und werden von den regulären NIS2-Pflichten für Einrichtungen abgelöst. Viel zu tun – und die Liste der NACE-Güter ist lang.

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