Anforderungen an KRITIS-Prüfungen (GAiN)

Das BSI hat 2023 verbindliche Anforderungen für KRITIS-Prüfungen veröffentlicht. Die Grundsätzlichen Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN) basieren auf §8a (5) BSIG und definieren BSI-Vorgaben für KRITIS-Prüfungen nun normativ. Erwartungen und Parameter für Prüfungen werden damit klarer und vor allem gesetzlich verbindlich – und ist größtenteils durch die KRITIS-Prüfer umzusetzen.

  1. Prüfung
  2. Prüfende Stellen
  3. Berichtswesen
  4. Nachweise
  5. Geltungsbereich

Die Anforderungen bestimmen verbindliche Vorgaben zur Durchführung der Prüfung (D), zu einzureichenden Nachweisen (N) und zu prüfenden Stellen (P). Die Vorgaben sind teilweise neu und machen bestehende BSI-Dokumente und Orientierungshilfen für Prüfungen verbindlich. Einige Anforderungen waren ab 2023 gültig, andere müssen ab 2024 umgesetzt werden.

Anforderungen an KRITIS-Prüfungen, eigene Zusammenstellung Stand 2023
Bereich Anforderung Frist ID
Prüfung Vier-Augen-Prinzip: Vorgehen und Dokumentation 2024 D.4A.01, D.4A.02
Vorige Prüfungen und alte Mängel 2023 D.AM.01, N.AM.01
N.AM.02, N.AM.03
Prüfung alte Mängel und aktueller Umsetzungsplan 2024 D.AM.02, D.AM.03
D.PE.12
Prüfende Stellen Unabhängigkeit und objektives Vorgehen 2023 P.UP.01, P.UP.02
Nachweis Unabhängigkeit Prüfteam 2023 N.UP.01
Interne Revisionen 2023 P.IR.01, N.IR.01
Berichtswesen Prüfbericht als eigenes Dokument mit vielen Vorgaben 2023 D.PE.01, D.PE.02
D.PE.03, D.PE.04
D.PE.05, D.PE.06
D.PE.10
Prüfschritte und Stichproben erklären 2024 D.PE.07, D.PE.08
D.PE.09
Bericht an Betreiber und ggf. BSI 2023 N.PE.01, D.PE.11
Nachweise Verbindliche Nutzung der BSI-Vorlagen, auf deutsch 2023 N.BN.01, N.BN.02
Nutzung der Nachweisdokumente KI und P 2023 N.BN.03, N.BN.04
Einreichung mit allen geforderten Anlagen 2023 N.BN.05, N.BN.06,
N.BN.07, N.BN.08
N.BN.09, N.BN.10
Geltungsbereich Anforderungen (G) an Geltungsbereich verbindlich 2023 N.DG.01
Anforderungen (N) an Netzstrukturplan verbindlich 2023 N.DG.02

Anforderungen nach §8a (5) BSIG

Anforderungen an die Prüfung

Für die Durchführung von Prüfungen und speziell einigen Prüfschritten gibt es verbindliche Anforderungen an die Prüfer: das Vier-Augen-Prinzip und der Umgang mit der Mängelliste und Altmängeln.

Vier-Augen

Bestimmte Prüfbereiche und Schritte von KRITIS-Prüfungen müssen in einem 4-Augen-Prinzip durchgeführt werden.

Mängelliste

Der Umgang mit Altmängeln aus früheren KRITIS-Prüfungen wird genauer reglementiert.

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Anforderungen an prüfende Stellen

Einige Vorgaben zu den Prüfern und prüfenden Stellen werden verbindlich gemacht – vor allem zu Formalien und Unabhängigkeit.

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Anforderungen an das Berichtswesen

Das Berichtswesen und die Einreichung von Nachweisen wird formeller konkretisiert, sowohl im Prüfbericht der Prüfer als auch den offiziellen Nachweisdokumenten.

Prüfbericht

Nachweise und Formulare

Die vorhandenen Vorlagen vom BSI zur Nachweiserbringung sind nun verbindlich zu nutzen, die Inhalte müssen in deutscher Sprache dokumentiert werden. (N.BN.01, N.BN.02)

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Anforderungen an den Geltungsbereich

Die Anforderungen an die Dokumentation des Geltungsbereiches und Netzstrukturplan aus der Orientierungshilfe für Nachweise (OH-N) des BSI sind nun nach §8a (5) BSIG auch verbindlich.

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Fristen und Umsetzung

Die meisten Anforderungen sind ab 1. Juni 2023, einige ab 1. Januar 2024 verbindlich:

Weitere und neue Vorgaben zur Durchführungen von Prüfungen sind zukünftig möglich – auch parallel zur NIS2-Umsetzung in Deutschland.

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Weitere Informationen

Quellen

  1. Anforderungen nach §8a Absatz 5 BSIG Grundsätzliche Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN), Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 12.05.2023

Formulare

  1. Dokumente zur Nachweiserbringung nach § 8a Absatz 3 BSIG, alle KRITIS-Nachweise und Nachweise, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, o.D.