Cybersecurity in KRITIS & NIS2

Strategy picture

KRITIS-Betreiber und NIS2-Einrichtungen sind für Cybersecurity und Resilienz in ihren regulierten Unternehmen verantwortlich. Dazu müssen Betreiber und Einrichtungen Maßnahmen ergreifen, um sich vor Ausfällen zu schützen: Organisation, Technologie und Compliance.

  1. Sicherheitsmaßnahmen
  2. Umsetzung Cybersecurity
  3. Langfristige Strategie
  4. Standards

Grundlage in regulierten Unternehmen ist eine organisierte Leitung mit Sicherheitsmanagement, Risiko-Management sowie BCMS. Dies wird konkretisiert durch die Sicherheit in der Lieferkette, Personalsicherheit, Vorfallsmanagement, IT-Sicherheit und physische Sicherheit. In der Umsetzung ist der Stand der Technik, Angemessenheit und Wirksamkeit sowie Reifegrade wichtig.

OpenKRITIS-Konferenz 2026

OpenKRITIS-Konferenz 2026: Sicherheit mit NIS2 und KRITIS

Die Umsetzung von NIS2 und KRITIS-Dachgesetz bei Betreibern
Konferenz ∙ Vorträge & Diskussion ∙ 28. September 2026 in Siegburg

Sicherheits­maßnahmen

Anforderungen für KRITIS und NIS2

Betreiber und Einrichtungen müssen organisatorische und technische Schutzmaßnahmen umsetzen, um ihre Dienstleistungen und Infrastruktur zu schützen. Die NIS2-Maßnahmen der NIS2-Umsetzung (BSIG) betreffen alle Einrichtungen, die Maßnahmen aus dem KRITIS-Dachgesetz regulieren Betreiber.

eigene Zusammenstellung, NIS2 und KRITIS-Dachgesetz, Juli 2026
Kategorie Beschreibung KRITIS
DachG

Für Betreiber
NIS2
BSIG

Einrichtungen
ISMS Management-System für Informationssicherheit steuert im Geltungsbereich Vorgaben und Risiken mit grundlegenden Verantwortungen und Rollen. NS.1 NS.2
NS.5NS.18
NS.37
BCM, Krisen
Notfallmanagement
Business Continuity Management und Notfall-Management mindern Ausfallrisiken von Assets und die Auswirkungen von Notfällen und Krisen. DG.4 DG.6
DG.11 DG.12 DG.13 DG.18
NS.3 NS.7
NS.9 NS.10
Risiko-Management Wirksames Risiko-Management zur Behandlung von Cybersecurity und Ausfallrisiken. DG.3 DG.5 DG.11 NS.1 NS.2
NS.3 NS.4
Asset-Management Geregeltes Management von Assets mit Prozessen und Rollen als Grundlage für das Risikomanagement. DG.6 DG.18 NS.24
Leitung Governance von NIS2 und KRITIS und Verankerung in der Leitungsebene, Kontakt mit Behörden, Prüfungen und Nachweise DG.1 DG.4 DG.5 DG.26 DG.19 DG.23 NS.1 NS.31 NS.32 NS.34 NS.37 NS.38
Personalsicherheit Prozesse für Personal, HR-Sicherheit, Sicherheits­überprüfungen, Schulungen und Awareness DG.15 DG.16 NS.19 NS.20 NS.22 NS.38
Lieferanten Management der Risiken und Sicherheit bei Lieferanten und Externen, Supply Chain Security DG.14 NS.11 NS.12 NS.12 NS.13
Technologie Technische Maßnahmen in der IT und OT nach Stand der Technik: IT-Sicherheit und Netzwerke, sichere Entwicklung, Backup und Redundanzen, Betrieb, Schwachstellen, Kryptographie, Kommunikation DG.13 NS.8 NS.14
NS.15 NS.16 NS.17 NS.21 NS.27 NS.28
IAM Definierte Rollen, Berechtigungen und Prozesse durch Identity und Access Management. DG.10 NS.23 NS.26
Vorfallsmanagement Erkennung und Management von Vorfällen und Meldeprozess an die Behörden. DG.12 DG.23 ff. NS.6 NS.31
Angriffserkennung
Kritische Anlagen
Speziell für Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS): Prozesse und Technologien zur Angriffserkennung NS.30
Physische Sicherheit Maßnahmen zum Schutz des Perimeters, der Versorgung und der Gebäude der Einrichtung. DG.7 DG.8 DG.9 DG.10 NS.25
OpenKRITIS-Katalog
Internet/Cloud/MSP
Speziell für bestimmte IT-Betreiber und Cloud Implementing Act mit Einzel-Maßnahmen DVO (EU)
OpenKRITIS-Katalog
Kritische Anlagen
Speziell für Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS)
Maßnahmen, Angriffserkennung, Audits
alle NS.29 NS.30 NS.39
OpenKRITIS-Katalog
Energiesektor
Speziell für Energieanlagen und Netze im EnWG und IT‑Sicherheitskatalog – Vielfachregulierung alle EnWG SiKat
NS DVO (EU)

up

Umsetzung Cybersecurity

Stand der Technik

Für technische Maßnahmen zur Sicherung der IT, OT und technischen Infrastruktur sieht das Gesetz eine Umsetzung vom Stand der Technik vor, einen von drei Technologieständen:

Von TeleTrusT, dem Bundesverband IT-Sicherheit e.V., gibt es dazu ein umfangreiches Werk an aktuell verbreiteten Maßnahmen. Neben dem Stand der Technik können NIS2-Einrichtungen und KRITIS-Betreiber für die Sicherung ihrer IT und OT ebenfalls auf Cybersecurity Standards zurückgreifen:

◉ - vollständig; ◉° - notwendiger Teil;   ⬚ - teilweise;   ⬚ ⁺ - mit Ergänzung
Standard Bereich Umfang KRITIS‑Prüfung NIS2‑Nachweis
NIS2 BSIG NIS2 Cybersecurity
NIS2 Implementing Act NIS2 Cloud/IT Cybersecurity
KRITIS-Dachgesetz Kritische Anlagen Resilienz  ◉ °
IT-Sicherheitskatalog Energie Cybersecurity EnWG EnWG
DORA Finanzsektor Cybersecurity, Resilienz
KRITIS (KdA) Kritische Anlagen Cybersecurity  ⬚ ⁺
IDW PH 9.860.2 Kritische Anlagen Cybersecurity
C5:2020/2026 Cloud Cybersecurity
BSI IT-Grundschutz Unternehmen Informations­sicherheit
Orientierungshilfe SzA Kritische Anlagen Angriffserkennung  ◉ °
ISO 27001:2022 Unternehmen Informations­sicherheit  ⬚ ⁺
ISO 27011 Telco TK-Security
ISO 27017 Cloud Cloud-Security
ISO 27019 Energieversorger Security
IEC 62443 Industrieanlagen Security
Branchenstandards KRITIS-Branchen Cybersecurity  ⬚ ⁺

up

Angemessenheit und Wirksamkeit

Schutz­maßnahmen in Kritischen Infrastrukturen müssen geeignet, verhältnismäßig und wirksam sein — sie müssen die Schutzziele für Kritische Infrastrukturen erreichen können (Eignung), aber auch in vertretbaren Aufwand umzusetzen zu sein (Verhältnismäßigkeit) und dabei wirksam sein.

Bei der Abwägung von Angemessenheit und Aufwand für Maßnahmen eröffnet sich schnell ein Spannungsfeld zwischen den unternehmerischen Realitäten und Verpflichtungen als Kritische Infrastruktur. Dieses Spannungsfeld müssen Betreiber selbst lösen und schließlich der Behörden und ggf. Prüfern in der KRITIS-Prüfung plausibel darlegen können.

In NIS2 wird explizit die Wirksamkeit technischer und organisatorischer Maßnahmen gefordert.

up

Langfristige Überlegungen

NIS2-Strategie

Eine langfristige und strategische Behandlung von Cybersecurity und Resilienz bei regulierten Einrichtungen ist in der aktuellen Bedrohungs- und Regulierungslage ratsam — und ermöglicht einen bedachten und geplanten Einsatz von Ressourcen beim Aufbau des Sicherheitsniveaus, anstatt reaktiv nach Vorfällen oder Prüfungen kurzfristig handeln zu müssen.

Security Programm

Ein Sicherheitsprogramm kann als Enabler im Unternehme strategische Themen und Cybersecurity mit priorisierten Initiativen und Projekten vorantreiben. Mit einem klaren Mandat basierend auf der eigenen Risikoabwägung können so die wichtigsten Themen und Lücken im Betrieb und Geltungsbereich strukturiert angegangen und geschlossen werden.

Organisation

Neben einzelnen Initiativen sollten Betreiber organisatorische Voraussetzungen schaffen, um Risiken und die Sicherheit in der Dienstleistungen zu managen — mit klaren Rollen, verbindlichen Verantwortlichkeiten und effektiven Prozessen im ISMS, BCMS und IT-RM.

Technologie

Der technologische Wandel und Sicherheit in der Digitalisierung sollten möglichst langfristig durch Cybersecurity begleitet werden — lange Lebenszyklen müssen berücksichtigt und Legacy-IT besonders geschützt werden. Die Sicherheitsanforderungen für KRITIS müssen mit Modernisierungsprogrammen und Cloud-Initiativen harmonisiert werden — vielleicht wird Sicherheit in Zulieferketten oder Service-Management zukünftig wichtiger als die eigene IT.

Prüfungen und Nachweise

Als Kritische Infrastruktur müssen Betreiber die Sicherheitsvorkehrungen in ihren Anlagen dem BSI regelmäßig durch Nachweisprüfungen nachweisen. Ein langfristiges Prüfprogramm strukturiert die Planung und Methodik der Prüfungen über mehrere Jahre und erleichtert die Vorbereitung und Durchführung deutlich.

Alle NIS2-regulierten Einrichtungen müssen die Umsetzung der Maßnahmen mindestens dokumentieren, um sie im Zweifel Prüfern und Behörden nachweisen zu können – durch Einsichtnahme oder Stichproben-Prüfungen.

up

Weitere Informationen

Literatur

  1. Framework for Improving Critical Infrastructure Cybersecurity, NIST - National Institute of Standards and Technology, Version 1.1, April 2018
  2. Stand der Technik in der IT-Sicherheit, TeleTrusT, Bundesverband IT-Sicherheit e.V., o.D. — dort gibt es auch eine verlinkte PDF Handreichung zum Stand der Technik
  3. "Stand der Technik" umsetzen, Allgemeine Infos zu KRITIS, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, o.D.
  4. Reife- und Umsetzungsgradbewertung (RUN) im Rahmen der Nachweisprüfung, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 09.01.2025
  5. Mapping von Anforderungen aus der Konkretisierung der KRITIS-Anforderungen auf RUN-Umsetzungsgrade, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 09.01.2025

Quellen

  1. Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) vom 2. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 301, S. 2)
  2. Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen, KRITIS-Dachgesetz vom 11. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 66)
  3. ISO/IEC 27001:2022 Information security, cybersecurity and privacy protection — Information security management systems — Requirements