Kritische Infrastrukturen

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Die Regulierung Kritischer Infrastrukturen verpflichten Betreiber und Einrichtungen in Deutschland zu Cybersecurity, Resilienz und Pflichten. Damit soll die Versorgung der deutschen Gesellschaft und Wirtschaft durch kritische Dienst­leistungen in NIS2 und KRITIS-Sektoren geschützt werden. Die Regulierung änderte sich ab 2025 in Deutschland und Europa deutlich durch EU NIS2 und CER.

Das KRITIS-Dachgesetz und NIS2-Umsetzungsgesetz setzen EU-Regulierung in nationales Recht um. Eigentlich für 2024 geplant, wurde NIS2 erst 2025 im neuen BSIG umgesetzt, während das KRITIS-Dachgesetz im März 2026 in Kraft trat. Die Anzahl betroffener Unternehmen steigt in Deutschland deutlich von 2.000 auf über 30.000 – einen großer Teil der Wirtschaft.

OpenKRITIS-Konferenz 2026

OpenKRITIS-Konferenz 2026: Sicherheit mit NIS2 und KRITIS

Die Umsetzung von NIS2 und KRITIS-Dachgesetz bei Betreibern
Konferenz ∙ Vorträge & Diskussion ∙ 28. September 2026 in Siegburg

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NIS2 und KRITIS-Dachgesetz

Die neue NIS2 und KRITIS-Regulierung in Deutschland ab 2026
Deutsch ∙ PDF ∙ März 2026 ∙ OpenKRITIS-Briefing

Wer ist betroffen?

Sektoren

Mit der NIS2-Umsetzung und dem KRITIS-Dachgesetz sind viele Sektoren und Betreiber betroffen, es kommen Tausende mittlere und Großunternehmen als Einrichtungen dazu.

  1. Energie
  2. Wasser
  3. Gesundheit
  4. Transport und Verkehr
  5. Digitale Infrastruktur
  6. Finanzwesen
  7. Sozialversicherung
  8. Weltraum
  9. Staat
  10. Ernährung
  11. Entsorgung
  12. Post und Kurier
  13. Chemie
  14. Verarbeitendes Gewerbe
  15. Digitale Dienste
  16. Forschung

Sektoren:     - kritische Anlage (Betreiber)     - besonders wichtig (Einrichtung)     - wichtig (Einrichtung)

Verschiedene Sektoren fallen unter weitere, sektor-spezifische Regulierung:

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Unternehmen

Mit NIS2 gibt es in Deutschland mehrere Gruppen betroffener Unternehmen, die Pflichten wie Registrierung, Cybersecurity, Resilienz, Vorfallsmeldungen und Nachweise umsetzen müssen.

Die erste Gruppe umfasst die wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen wE und bwE, die nach Unternehmensgröße identifiziert werden. Dazu gibt es eine Reihe an Sonderfällen unabhängig der Größe und die Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS), die Anlagen über Schwellenwerten betreiben. Zusätzlich ist die Bundesverwaltung in Teilen durch NIS2 reguliert.

Einrichtung Sektoren Größe Mitarbeiter Umsatz und Bilanz
Besonders wichtig (bwE) NIS2 1 GGroßunternehmen
GGroßunternehmen
≥ 250

> 50 Mio + > 43 Mio EUR
Wichtig (wE) NIS2 1 2 M mittlere Unternehmen
M mittlere Unternehmen
≥ 50
> 10 Mio + > 10 Mio EUR
Sonderfälle NIS2 1 2 U größenunabhängig
U größenunabhängig
bestimmte Ausnahmen
bestimmte Ausnahmen
Betreiber kritischer Anlagen KRITIS K A Kritische Anlage (KRITIS) über Schwellenwert (500 Tsd. Personen)
Bundesverwaltung Bund Diverse Stellen des Bundes, Körperschaften

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Gesetze

Deutschland

Die Regulierung Kritischer Infrastrukturen in Deutschland besteht seit 2015 auf dem BSI-Gesetz (BSIG) und der KRITIS-Verordnung (KritisV), die den Rahmen Kritischer Infrastrukturen definieren. Ende 2025 trat in Deutschland NIS2 in Kraft und erweiterte die Regulierung deutlich.

NIS2

Das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz überführt die EU NIS2-Richtlinie in nationales Recht. Durch das angepasste BSIG von 2025 werde in Deutschland Einrichtungen und Betreiber kritischer Anlagen reguliert – in vielen alten und neuen Sektoren. Die Vorgaben sind umfangreich, von Registrierung und Meldepflichten bis zu Cybersecurity und Resilienz.

KRITIS

Die EU CER Richtlinie wird in Deutschland durch das KRITIS-Dachgesetz umgesetzt. Reguliert werden Betreiber kritischer Anlagen, vormals KRITIS-Betreiber, mit Vorgaben zu Resilienz, physischer Sicherheit und Prävention sowie Reaktion. Die Logik der Anlagen über KRITIS-Schwellenwerten bleibt erhalten. Das Dachgesetz trat im März 2026 in Kraft.

EnWG

Am der deutschen Energieregulierung im EnWG gab es durch NIS2 und KRITIS umfangreiche Änderungen. Durch viele Ausnahmen im BSIG werden die meisten Energieunternehmen im EnWG und den IT-Sicherheitskatalogen der BNetzA reguliert

DORA

Für Finanzunternehmen gilt DORA als sektorspezifische Umsetzung von NIS2.

Verordnungen

Ein Kern der deutschen KRITIS-Regulierung sind die KRITIS-Verordnungen, welche Sektoren, kritische Anlagen und Schwellenwerte festlegen. Im Rahmen von NIS2 wurde die BSI-Kritisverordnung schon leicht angepasst, mit dem KRITIS-Dachgesetz muss es eine grundlegende Überarbeitung geben.

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Europa

Die 2022 überarbeitete EU NIS2 Direktive erweitert die Sektoren und Regulierung Kritischer Infrastrukturen in der EU deutlich, ebenso Cybersecurity, Resilienz und EU-Aufsicht. Die Directive on Security of Network and Information Systems von 2016 war das erste EU-weite Gesetz über Cyber Security.

Neben NIS spielt die EU CER Direktive eine wichtige Rolle für Kritische Infrastrukturen in der EU. Die Directive on the resilience of critical entities reguliert speziell Anforderungen an die Betreiber Kritischer Infrastrukturen in der EU.

EU NIS2 und CER wurden Ende 2022 vom europäischen Parlament und Rat angenommen und müssen bis Oktober 2024 in nationales Recht überführt werden. EU CER wurde in Deutschland 2026 mit dem KRITIS-Dachgesetz umgesetzt, EU NIS2 in 2025 mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz.

DORA gilt im Gegenzug zu NIS2 und CER als EU-Verordnung direkt in allen Mitgliedsstaaten und reguliert primär Finanzunternehmen mit umfangreicher digitaler operationaler Resilienz.

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Aufsicht

Die wichtigste Behörde für Kritische Infrastrukturen in Deutschland ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Aufsichtsbehörde und das Bundesinnenministerium (BMI) als federführendes Ressort. Das Bundesamt für Bevölkerungs­schutz und Katastrophen­hilfe (BBK) erhält ebenfalls Zuständigkeiten für Betreiber.

Der Staat verfügt über verschiedene Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Einrichtungen und KRITIS-Betreibern, die mit NIS2 weiter anwachsen.