Risiken und Assets

Assets picture

Einrichtungen und Betreiber müssen Risiken in ihrem Geltungsbereich behandeln, um die kritische Dienstleistung nach NIS2 und KRITIS zu schützen. Dafür sind Governance und Prozesse für Risiko- und Asset-Management im Geltungsbereich notwendig — für transparente Risiken und Maßnahmen.

NIS2 und das KRITIS-Dachgesetz vertiefen Vorgaben zu Risikomanagement bei Einrichtungen und Betreibern. Die folgende Ausarbeitung führt Risiko- und Assetmanagement anhand der NIS2-Anforderungen für Einrichtungen, sowie der alten KRITIS-Anforderungen von RUN-KdA aus. Als Orientierung sind die Anforderungen der Durchführungsverordnung DVO (EU) aufgeführt.

Bereich Anforderung NIS2
BSIG
KRITIS
DachG
RUN
KdA
Risiko-Management Governance für Risiko-Management NS.3 NS.1
NS.2 NS.4
DG.3 DG.5
DG.11
2 (13-16)
Asset-Management Inventar und Prozesse für Assets NS.24 DG.18 5-8, 12
Klassifizierung Umgang mit Informationen und Daten NS.24 DG.6 9-11

Risiko-Management

Governance für Risiken

Für die Behandlung von Risiken sind Verantwortlichkeiten und Prozesse durch klare Vorgaben und Governance für Risiko-Management notwendig. Die Methoden und Abläufe sollten mit bestehenden Management-Systemen harmonisiert werden — dem Risiko-Management des Unternehmens und ISMS und BCMS.

Anforderung NIS2
DVO‑EU
KRITIS
DachG
ISO 27001
2022
RUN
KdA
Richtlinie für die Organisation des Risikomanagements 2.1.1 DG.5 6.1
8.2
8.3
2 (13)
Unternehmensweite Risikoanalyse Resilienzrisiken 2.1.2 DG.3 6.1
8.2
8.3
3/2 (14)
Identifikation, Analyse, Beurteilung und Folgeabschätzung von Risiken 2.1.3
2.1.4
DG.11 6.1
8.2
8.3
3/2 (14)
Richtlinien zur Folgeabschätzung 4.1.3 DG.11 A.5.29
A.5.30
2 (15)
Maßnahmenableitung 2.1.2
6.7.3
DG.5 DG.3 6.1.3
8.3
A.5.31
2 (16)

Vorgaben

Durch Vorgaben legt die Unternehmensleitung die Strategien, Methoden und Abläufe im Umgang mit Risiken fest — in einer Risiko-Management Richtlinie oder zentralen NIS2/KRITIS-Vorgaben. In den Vorgaben sollten auch einheitliche Risiko-Klassen, Methoden und Schwellenwerte für die weiteren Management-Systeme (ISMS, BCMS) definiert werden.

Das KRITIS-Dachgesetz macht die nationale Risikoanalyse verbindlich als Grundlage für eine betreibereigene, übergreifende Risikoanalyse (alle vier Jahre), mit:

Aus dieser Risikoanalyse leiten Betreiber Risiken und Resilienzmaßnahmen nach KRITIS-DachG ab.

Rollen

Das Risiko-Management benötigt definierte Rollen und Verantwortungen:

Prozesse

Risiken müssen durch organisierte Prozesse gesteuert werden, die pro Jahr mindestens einmal durchlaufen werden:

Angemessenheit und Wirksamkeit

Schutz­maßnahmen in Kritischen Infrastrukturen müssen geeignet, verhältnismäßig und wirksam sein — sie müssen die Schutzziele für Kritische Infrastrukturen erreichen können (Eignung), aber auch in vertretbaren Aufwand umzusetzen zu sein (Verhältnismäßigkeit) und dabei wirksam sein.

Strategien und Optionen

Die üblichen Behandlungs­optionen für Risiken sind von Betreibern Kritischer Infrastrukturen nur eingeschränkt nutzbar:

Nachweise

Artefakte als Nachweis für ein funktionierendes Risiko-Management sind u.a.:

  1. Risiko-Analysen
  2. Richtlinie
  3. Risiko-Inventar
  4. Analyse-Methoden

up

Integration im Unternehmen

Das Risiko-Management muss für das Management von Ausfallrisiken im Betrieb mit weiteren Management-Systemen vernetzt sein.

up

Asset-Management

Governance für Assets

Um die Risiken in den Dienstleistungen steuern zu können, ist ein Inventar und Management der eingesetzten Assets zwingend notwendig. Betreiber müssen dazu die Assets in den Dienstleistungen im eigenen Betrieb kennen und organisiert verwalten — mit klaren Verantwortlichkeiten und Abläufen im Asset Management. Dies umfasst eine klare Übersicht der betrieblichen Prozesse.

Anforderung NIS2
DVO‑EU
KRITIS
DachG
ISO 27001
2022
RUN
KdA
Asset Inventar und Prozesse 12.4.1
12.4.2
12.4.3
DG.18 A.5.9 3 (5)
Zuweisung von Asset Verantwortlichen A.5.4
A.5.10
2 (6)
Nutzungsanweisungen für Assets 12.1.1
12.2.1
A.5.10
A.7.10
2 (7)
Ab- und Rückgabe von Assets 12.5 A.5.11
A.7.10
A.8.10
3 (8)
Überführung und Entfernung von Assets 12.2.2 A.5.10
A.7.9
A.8.10
2 (12)

Vorgaben

Die Verwaltung der Assets wird in einer Richtlinie des Risiko-Managements festgeschrieben, welche die Anforderungen, Rollen und Prozesse definiert. Der ordnungsgemäße Umgang mit Assets wird in dokumentierten Anweisungen festgelegt.

Rollen

Für das Management von Assets sind definierte Rollen notwendig:

Inventar

Für eine Übersicht der vorhandenen Assets und als Grundlage vom Risiko-Management ist ein Inventar der Asset notwendig. Assets umfassen, je nach Definition, IT-Systeme, Komponenten, Verfahren und Anwendungen, und sollten regelmäßig erfasst werden — ob IT-gestützt (CMDB, IT-SM) oder durch manuelle Prozesse ist dabei zweitrangig.

Im KRITIS-Dachgesetz enthält der Resilienzplan möglicherweise eine Übersicht der resilienzrelevanten Assets, mindestens als Extrakt der Assets aus den Business Impact Analysen (BIAs).

Prozesse

Definierte Prozesse sind für den Lebenszyklus der Assets und deren Verwaltung notwendig:

Nachweise

Artefakte als Nachweis für ein funktionierendes Asset-Management sind u.a.:

  1. Asset-Inventar
  2. Asset-Listen
  3. Zugewiesene Risiken
  4. Asset-Verantwortliche

up

Klassifizierung

Informationen und Assets müssen bei Einrichtungen und Betreibern einer einheitlichen Klassifikation (Einstufung) folgen. Dazu gibt es ein definiertes Klassifizierungs­schema und Vorgaben, wie Informationen und Assets zu handhaben sind — von der Erstellung und Ausgabe, bis zum Transport, Rückgabe und Vernichtung. Dies geschieht nach definierten Prozessen, deren Einhaltung überwacht wird.

Anforderung NIS2
DVO‑EU
KRITIS
DachG
ISO 27001
2022
RUN
KdA
Klassifikation von Informationen und Assets DG.6 12.1.2 A.5.12 2 (9)
Kennzeichnung von Informationen und Handhabung von Assets 12.1.2
12.2.1
A.5.10
A.5.13
2 (10)
Verwaltung von Datenträgern 12.3.1
12.3.2
A7.10
A.7.14
A.8.10
2 (11)

Das KRITIS-Dachgesetz fordert keine Klassifizierung von Informationen oder Assets an sich, in der Notfallvorsorge ist eine Einstufung der Kritikalität der für Betriebsprozesse notwendigen Assets jedoch essentiell. (Vorgenommen u.a. in der BIA)

up

Integration im Unternehmen

Das Asset-Management muss im Betrieb mit weiteren Management-Systemen vernetzt sein.

up

Weitere Informationen

Literatur

  1. Schutz Kritischer Infrastrukturen - Risiko- und Krisenmanagement Leitfaden für Unternehmen und Behörden, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), 2019
  2. IT Asset-Management, NIST Special Publication 1800-5, September 2018
  3. Managing Information Security Risk: Organization, Mission, and Information System View, NIST SP 800-39, März 2011
  4. Risk Management Framework for Information Systems and Organizations: A System Life Cycle Approach for Security and Privacy, NIST SP 800-37 Rev. 2, Dezember 2018
  5. Guide for Conducting Risk Assessments, NIST SP 800-30 Rev. 1, September 2012

Standards

  1. ISO 31000:2018, Risk management - Guidelines, International Organization for Standardization
  2. ISO 31010:2019, Risk management - Risk assessment techniques, International Organization for Standardization
  3. ISO/IEC 27005:2018, Information technology - Security techniques - Information security risk management
  4. BSI-Standard 200-3: Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Version 1.0, Oktober 2017

Quellen

  1. Konkretisierung der Anforderungen an die gemäß § 8a Absatz 1 BSIG umzusetzenden Maßnahmen, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Version 1.0, 28.2.2020
  2. Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen, BSI-Gesetz vom 2. Dezember 2025