Personal und Schulungen

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Betreiber (KRITIS) und Einrichtungen (NIS2) müssen in ihrem Geltungsbereich der regulierten Dienstleistungen Personalprozesse im Sinne der Informations­sicherheit schützen und das Personal durch Schulungen und Awareness fortbilden. Diese Vorgaben werden üblicherweise durch das ISMS definiert und gesteuert – die Umsetzung dann in HR-Prozessen.

Die Anforderungen an Schulungen und Awareness (Cyberhygiene) nehmen mit der NIS2-Umsetzung zu und werden detaillierter. Zusätzlich muss die Geschäftsleitung nun auch explizit an Schulungen teilnehmen.

Der BSI-Katalog Konkretisierung der Anforderungen an §8a Maßnahmen (KRITIS) und die NIS2-Umsetzung (NIS2) definieren folgende Anforderungen für Personalsicherheit und Schulungen:

Bereich KdA NIS2 Anforderung
Personelle Sicherheit 56-57, 69-70 30.2.9a HR-Prozesse und Personal
Schulungen 68 30.2.7a 30.2.7b 38.3 Training und Awareness

Die weiteren Ausführungen weisen die einzelnen ISMS-Anforderungen der KdA (KRITIS) den detaillierteren Anforderungen des NIS2 Implementing Acts sowie den geforderten BSI RUN-Reifegraden zu.

Personalsicherheit

Prozesse und HR

Informationssicherheit und Sicherheitsanforderungen für KRITIS müssen in den Personal- und HR-Prozessen in KRITIS-Anlagen ab der Einstellung berücksichtigt und kontinuierlich durch entsprechende Trainings-Maßnahmen vom ISMS begleitet werden.

KdA Anforderung NIS2
IT‑Act
ISO 27001
2022
RUN
Grad
BSI-56 Einstellung und Sicherheitsüberprüfung 10.1.3
10.2.1
10.2.2
A.6.1 3
BSI-57 Einstellung und Beschäftigungsvereinbarungen 10.1.1 A.6.2 2
BSI-69 Disziplinarverfahren 10.4.1
10.4.2
A.6.4 3
BSI-70 Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses 10.3.1 A.6.5 2

Prozesse

In mindestens den folgenden Personalprozessen von von Betreibern (KRITIS) und Einrichtungen (NIS2) sollten die Anforderungen an Personalsicherheit berücksichtigt werden:

Nachweise

Nachweise für angemessene personelle Informationssicherheit sind u.a.:

  1. Klauseln in Arbeitsverträgen
  2. Laufzettel bei Austritt
  3. Wirksame HR-Prozesse

up

Schulungen und Awareness

Informationssicherheit und Sicherheitsanforderungen für KRITIS müssen in den Personal- und HR-Prozessen in KRITIS-Anlagen ab der Einstellung berücksichtigt und kontinuierlich durch entsprechende Trainings-Maßnahmen vom ISMS begleitet werden.

KdA Anforderung NIS2
IT‑Act
ISO 27001
2022
RUN
Grad
BSI-68 Schulungen und Awareness 8.1
8.2
A.6.3
7.2
3
(BSI-68) Schulungen Geschäftsleitung (38.3)
8.2.2
7.2
7.3
A.5.2
A.5.31
A.6.3
3

Das Personal in KRITIS-Anlagen und Einrichtungen muss regelmäßig in Informationssicherheit geschult und sensibilisiert werden. Schulungsprogramme sollten mit dem Onboarding beginnen und in festen Zyklen Wissen und Fähigkeiten vermitteln, Awareness-Programme zur Sensibilisierung sollten regelmäßig in verschiedenen Formaten durchgeführt werden. Beides muss auch Dienstleister und weitere Externe in den KRITIS-Anlagen umfassen.

Mit NIS2 muss die Geschäftsleitung selbst verpflichtend Schulungen zu Cybersecurity und Risiko-Management absolvieren.

Nachweise

Nachweise für angemessene personelle Informationssicherheit sind u.a.:

  1. Auswertung Awareness
  2. Teilnahmeprotokolle Schulungen
  3. Schulungsprogramm

up

Integration im Unternehmen

Die Personalsicherheit muss für eine nachhaltige Verbesserung der Informationssicherheit im Betrieb mit weiteren Management-Systemen beim KRITIS-Betreiber vernetzt sein.

up

Weitere Informationen

Literatur

  1. IT-Grundschutz-Baustein (200-1): ORP.2 Personal, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Februar 2023
  2. IT-Grundschutz-Baustein (200-1): ORP.3 Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Februar 2023
  3. Framework for Improving Critical Infrastructure Cybersecurity, NIST - National Institute of Standards and Technology, Version 1.1, April 2018

Standards

  1. ISO/IEC 27001:2013, Information technology - Security techniques - Information security management systems - Requirements, International Organization for Standardization
  2. DIN EN ISO/IEC 27001, Informationstechnik - Sicherheitsverfahren - Informationssicherheits­managementsysteme - Anforderungen, Deutsche Fassung EN ISO/IEC 27001:2017
  3. BSI-Standard 200-1: Managementsysteme für Informationssicherheit (ISMS), Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Version 1.0, Oktober 2017
  4. IT-Grundschutz-Bausteine, Edition 2023, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Quellen

  1. Konkretisierung der Anforderungen an die gemäß § 8a Absatz 1 BSIG umzusetzenden Maßnahmen, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Version 1.0, 28.2.2020
  2. Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen, BSI-Gesetz vom 2. Dezember 2025