BCM und Krisenmanagement

Symbol for BCM

Resilienz spielt seit der Umsetzung von NIS2 und dem KRITIS-Dachgesetz in Deutschland eine wichtige Rolle bei regulierten Einrichtungen und Betreibern kritischer Anlagen. In der früheren KRITIS-Regulierung normativ noch eher unbedeutend, sind BCM und Krisenmanagement seit 2026 ein zentraler Baustein im Risikomanagement regulierter Unternehmen.

  1. BCMS
  2. Krisenmanagement
  3. ITSCM
  4. Rahmenwerk
  5. Übungen
  6. Prüfungen

Business Continuity Management (BCM), IT Service Continuity Management (ITSCM) sowie Notfall- und Krisenmanagement sind wichtige Bestandteile für die Resilienz und Reaktionsfähigkeit von regulierten Unternehmen. Ausfallrisiken können nicht vollständig vermieden werden. Mittels Prävention können jedoch deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensauswirkungen reduziert werden.

Die folgende Ausarbeitung führt BCM-Kernkomponenten anhand der NIS2-Anforderungen für Einrichtungen, dem KRITIS-Dachgesetz für Betreiber sowie der alten KRITIS-Anforderungen von RUN-KdA aus, dazu als Ergänzung zusätzlich die CER-Guidelines und NIS2-Durchführungsverordnung.

Bereich Anforderung NIS2
BSIG
KRITIS
DachG
RUN
KdA
BCM Management‑System: Governance und Vorbereitungen für Resilienz und Krisenmanagement NS.7 DG.26
DG.4
DG.11 DG.13
2 (17)
Krisenmanagement Prozesse zur Bewältigung von Krisen NS.10 DG.11
ITSCM Kontinuitäts- und Notfallplanung, ITSCM und Notfallmanagement, Infrastruktur, Kapazitäten NS.7
NS.8
DG.6 DG.13
DG.18 DG.16
3/2 (18,20)
Rahmenwerk Regelwerk für BCM und IT-Notfallmanagement NS.1
NS.2
NS.3
DG.3
DG.4
2 (15‑16)
Übungen Tests, Übungen und Überwachung der Kontinuität NS.9 DG.16 4 (19)
Prüfungen Compliance, Prüfungen und Behörden NS.39
NS.40
NS.42
DG.21
DG.20
DG.22
4/5 (86,89)

Business Continuity Management

up

BCMS

Das Business Continuity Management (BCM) verfolgt das Ziel der Aufrechterhaltung der kritischen Geschäftsprozesse im Notbetrieb sowie die geordnete Rückführung in den Normalbetrieb. Dabei stehen verschiedene Ausfallszenarien im Fokus, wie:

  • Ausfall von Personal
  • Ausfall von Gebäude
  • Ausfall von Produktion
  • Ausfall von Lieferanten/Dienstleistern
  • Ausfall von IT-Systemen/IT-Infrastruktur (ITSCM)

Für die Behandlung von Ausfallrisiken in KRITIS-Anlagen sind klare Verantwortlichkeiten und Prozesse notwendig. Dies kann durch ein Business Continuity Management System (BCMS) unterstützt werden, um die Resilienz der Geschäftsprozesse und IT (ITSCM) im Geltungsbereich zu stärken.

Anforderung NIS2
DVO‑EU
KRITIS
DachG
ISO 27001
2022
ISO 22301
2019
CER
guide
Business Continuity Management
BCMS Management System
4.1.1
4.1.2
DG.4 6.1.3
6.2
8.3
4.4
5
6.3
10
B.18
D.59
Business Impact Analysen
BIAs und Strategien
4.1.3 DG.13 8.2
8.3
8.4
E.68 E.71
Verantwortung der Geschäftsleitung der Kritischen Infrastruktur DG.26 5.31 5 D.60
D.61

Rollen und Verantwortlichkeiten

Um die Resilienz in einem Unternehmen aufzubauen sind bestimmte Rollen festzulegen und zu besetzen, beispielsweise:

  • Leiter BCM: Leitung und Verantwortung von Aufbau und Betrieb BCMS
  • Ressourcenverantwortliche: Verantwortung bei der Umsetzung der festgelegten Prozesse

Die Verantwortungen für Betriebskontinuität müssen verbindlich festgelegt werden — eindeutig (A und R) und getrennt in Vorgaben, Umsetzung und Kontrolle (Funktionstrennung). Mögliche Orte für die Festlegungen durch das BCMS sind:

  1. Rollenbeschreibungen
  2. RACI-Matrizen
  3. Funktionsbeschreibungen
  4. Ernennungsurkunden

Prozesse (Governance)

  • Befähigung: Sensibilisierung und Schulung der Rollen
  • Überwachung: Sicherstellung der Umsetzung, Freigaben, Kennzahlen, Audits und Verbesserungen
  • Berichterstattung: Umsetzungstatus und strategische Entscheidungen Leitungsebene zur Verbesserung und Weiterentwicklung

Prozesse (Umsetzung)

  • Business Impact Analyse (BIA): Identifikation kritischer Geschäftsprozesse und Abhängigkeit von (kritischen) Ressourcen
  • Risikoanalyse (RA): Verfügbarkeitsrisiken zur Ableitung von Maßnahmen (Strategien und -Pläne)
  • Business Continuity Strategien: Rahmenbedingungen für die Aufrechterhaltung im Notbetrieb
  • Business Continuity Pläne: Aufrechterhaltung der kritischen Geschäftsprozesse im Notbetrieb
  • Restart/Recovery Pläne (DR): Wiederanlauf und Wiederherstellung von kritischer IT (ITSCM)
  • Übung/Test: Regelmäßige Übungen und Tests zur Identifikation von Verbesserungsbedarfe im BCM

Reaktives BCM

  • Notfallmanagment: Reaktionsorganisation zur Bewältigung mit (vorhandenen) BC-Plänen
  • Schnittstelle zum Krisenmanagement: Abgestimmte Abläufe und Strukturen im Eskalationsfall

Nachweise

Artefakte als Nachweis für ein laufendes und funktionierendes Management-System sind u.a.:

  1. Business Impact Analysen
  2. BCM-Risiken
  3. BC-Strategien
  4. Notfallpäne (BCP, DR etc.)
  5. Maßnahmen
  6. Schulungsnachweise

up

Krisenmanagement

Krisenmanagement (KM) ist der systematische Umgang mit Krisen und beinhaltet Maßnahmen zur Vorsorge (Prävention) sowie zur Bewältigung (Reaktion) und Nachsorge, um die Auswirkungen von Krisen möglichst gering zu halten.

Vorsorge beinhaltet neben dem Aufbau und der Befähigung einer situationsabhängigen Krisenorganisation (Krisenstab, Lagezentrum, Fachteams etc.), insbesondere die Schaffung der konzeptionellen Voraussetzungen zur Bewältigung und Zusammenarbeit wie Verfahren, Methodiken oder Abläufe, um nach Eintritt einer Krise zeitnah und strukturiert in den Normalbetrieb zurückzukehren.

Bewältigung und Nachsorge beinhalten die Aktivierung dieser zeitlich begrenzten Krisenorganisation zur Bewältigung eines Ereignisfalls, welches nicht im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebes bzw. über das Notfallmanagement gesteuert werden kann. Hierfür greift das KM, wenn möglich, auf Pläne aus der Vorsorge zurück.

Anforderung NIS2
DVO‑EU
KRITIS
DachG
ISO 27001
2022
ISO 22301
2019
CER
guide
Krisenmanagement: Bewältigung von Krisen 4.3.1
4.3.2
4.3.4
DG.11 -
(A.5.26)
8 D.51
D.63
E.69

Rollen und Verantwortlichkeiten

Um das Krisenmanagement für die Vorsorge und Reaktion aufzubauen, zu betreiben und kontinuierlich weiterzuentwickeln sind bestimmte Rolle festzulegen und zu besetzen, wie:

  • Leiter Krisenmanagement: Leitung und Verantwortung für Krisenvorsorge und Management
  • Krisenkommunikation: Entwicklung einer Krisenkommunikationsstrategie

Die Verantwortungen für das Krisenmanagement müssen verbindlich festgelegt werden — eindeutig (A und R) und getrennt in Vorgaben, Umsetzung und Kontrolle (Funktionstrennung).

  1. Rollenbeschreibungen
  2. RACI-Matrizen
  3. Funktionsbeschreibungen
  4. Ernennungsurkunden

Prozesse

Das Krisenmanagement steuert Vorbereitung und Bewältigung durch Prozesse, u.a.:

  • Krisenorganisation: Aufbauorganisation, Rollen, Aufgaben, Krisenerkennung, Grundsätze
  • Krisenreaktion: Maßnahmen, Prozessen und Verfahren zur Alarmierung, Bewältigung, Rückführung
  • Krisenkommunikation: Strategien und Verfahren für Kommunikation während und nach einer Krise
  • Krisenkoordination: Überblick über aller Vorsorge- und Notfallpläne sowie deren Abhängigkeiten
  • Befähigung/Schulung: Rollenverständnis und Methodenkompetenz
  • Test/Übungen: Regelmäßige Tests und Übungen der Krisenorganisation, Abläufe, Kommunikation

Nachweise

Artefakte als Nachweis für ein laufendes und funktionierendes Krisenmanagement sind u.a.:

  1. Handbücher
  2. Pläne
  3. Test- und Übungsberichte
  4. Lessons Learned

up

ITSCM

Sowohl NIS2 als auch KRITIS-Dachgesetz fordern Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs (inklusive IT) sowie (risikoorientiert) redundante Auslegung bestimmter kritische Systeme und Infrastrukturen. Diese Maßnahmen müssen regelmäßig getestet und ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden. Dies kann durch ein IT-Service Continuity Management (ITSCM) unterstützt werden.

Ziel vom ITSCM ist, zeitkritische IT sowie Infrastruktur auch in einem IT-Notfall aufrechtzuerhalten sowie den Wiederanlauf und die Wiederherstellung sicherzustellen. ITSCM unterstützt Business Continuity Management, indem es sicherstellt, dass die benötigten IT-Ressourcen die Wiederanlaufanforderungen (RTO) und Anforderung zur Datensicherung (RPO) einhalten.

Anforderung NIS2
DVO‑EU
KRITIS
DachG
ISO 27001
2022
ISO 22301
2019
CER
guide
Planung der Betriebskontinuität 4.1.1
4.1.2
4.2.4
DG.6 6.1.3
6.2
A.5.30
A.8.14
6
7.1
8.3
8.4
8.5
E.68
Wiederherstellung nach Notfällen (DR und ITSCM)
IT-Notfallmanagement
4.1.1
4.1.2
3.5.1
DG.12
DG.13
8.3
A.5.29
A.5.30
8.4 E.71
Redundanzen 4.2.4 DG.13 A.8.14 8.3 D.64
E.66
E.67
Angemessene Ressourcen 4.2.5 DG.13 A.8.6
7.5
7.5 D.52
D.64
Tests der Redundanzen 4.2.6 DG.13
DG.16
tw.
A.8.13
8.5 G.94

Redundanz

Für bestimmte Teile der Infrastruktur müssen regulierte Einrichtungen mindestens partielle Redundanz vorsehen. Abhängig von der eigenen Risikoanalyse und dem BCM müssen Redundanzen mindestens für folgende Infrastrukturen evaluiert werden:

  • Netz- und Informationssysteme (NIS)
  • Anlagen, Räumlichkeiten und Equipment
  • Entsprechendes Personal
  • Kommunikationskanäle

Rollen und Verantwortlichkeiten

Um die IT-Resilienz in einem Unternehmen aufzubauen sind bestimmte Rollen festzulegen und zu besetzen, beispielsweise:

  • Leiter ITSCM: Leitung und Verantwortung von IT-Notfallvorsorge und -bewältigung

Prozesse

  • IT-Notfallvorsorge: Präventive Maßnahmen zur Vorsorge und Vermeidung von IT-Notfällen durch resiliente IT-Architektur und SLAs (IT-Strategien, ITSCM-Konzepte etc.) sowie zur Aufrechterhaltung bzw. schnellen Wiederherstellung der kritischen IT-Services (Restart/Recovery Pläne, Koordinationspläne/priorisierter Wiederanlauf, Desaster Recovery Pläne etc.)
  • IT-Notfallbewältigung: Aufbau- und Befähigung eines IT-Notfallmangement zur operativen Bewältigung von IT-Notfällen mit Hilfe vorhandener ITSCM-Pläne
  • Schnittstelle zum Krisenmanagement: Abgestimmte Abläufe und Strukturen sowie effektive Zusammenarbeit mit der Krisenmanagement-Organisation im Eskalationsfall

Nachweise

Nachweise für effektives ITSCM sind u.a.:

  1. Pläne (Wiederanlauf/Wiederherstellung)
  2. Betriebshandbücher
  3. Priorisierungslisten

up

Rahmenwerk

Die Ziele der verschienenen Managementdisziplinen zum Aufbau der Resilienz werden in zentralen Leitlinien (Policy) verankert. Die jeweilige Leitlinie legt die Rahmenbedingungen, wie Geltungsbreich, Abgrenzungen, gültige Analysemethoden, Parameter, Szenarien und Auswirkungen, fest. Basierend auf der entsprechenden Leitlinie legt die einzelnen Managementdisziplin in weiteren Vorgabedokumenten fest wie sie sich organisatorisch, prozessual und methodisch aufstellen.

Anforderung NIS2
DVO‑EU
KRITIS
DachG
ISO 27001
2022
ISO 22301
2019
CER
guide
Folgeabschätzung
Richtlinie BCM
2.1.2 DG.3 4.1
8.2
8.3
4
6
8.2.3
D.59
Maßnahmenableitung
Richtlinie BCM
4.1.3 DG.4 6.1.3
6.2
8.3
5.2 D.59
Resilienzplan DG.18 6
7.5
A.5.30
7.5
4
8
A.12

Richtlinien

  • Richtlinie BCM: Schafft die organisatorischen Rahmenbedingungen zum Aufbau und Betrieb eines BCMS, um die Aufrechterhaltung der kritischen Geschäftsprozesse im Notbetrieb sicherzustellen. Sie definiert u. a. Verantwortlichkeiten und Anforderungen an BCM-Aktivitäten (wie BIA, RA etc.) sowie an die Aufbau- und Ablauforganisation des reaktiven BCMs.
  • Richtlinie ITSCM: Schafft die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung kritischer IT-Services. Sie definiert u. a. Verantwortlichkeiten und Anforderungen an Wiederherstellungsziele und -Verfahren sowie regelmäßige Tests.
  • Richtlinie Krisenmanagement: Schafft die organisatorischen Voraussetzungen zum Aufbau der Krisenorganisation sowie zum Ablauf der Reaktion. Sie definiert insbesondere die Zusammensetzung und Zusammenarbeit der Krisenorganisation, Eskalation, Entscheidungsfindung und Kommunikation.

Resilienzplan

Der Resilienzplan ist regulatorisch vom KRITIS-Dachgesetz gefordert und umfasst mindestens eine Darstellung der getroffenen Resilienzmaßnahmen und Pläne.

Nachweise

Nachweise für effektive Vorgaben und Richtlinien sind u.a.:

  1. Aktuelle Richtlinien
  2. Konzepte
  3. Freigaben
  4. Revisionhistorien
  5. Änderungen
  6. Entscheidungen

up

Tests und Übungen

Zur Überprüfung der Wirksamkeit und zur Verbesserung des BCMS einschließlich ITSCM, müssen regelmäßig Tests und Übungen der definierten Pläne und Maßnahmen durchgeführt werden. Dies umfasst neben technischen Tests auch Planbesprechungen der Notfallpläne sowie Stabsübungen zu Zusammenarbeit, Kommunikation und Meldewegen.

Die Übungen sollten in Zusammenarbeit mit dem Krisenmanagement erfolgen. Die Ergebnisse aller Tests und Übungen sollten geregelt ausgewertet. Die daraus abgeleiteten Verbesserungsmaßnahmen sollten im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung des BCMS, ITSCM und KM berücksichtigt werden.

Anforderung NIS2
DVO‑EU
KRITIS
DachG
ISO 27001
2022
ISO 22301
2019
CER
guide
Verifizierung und Aktualisierung der Betriebskontinuität
Vorkehrungen
4.1.4
4.2.6
DG.16 A.5.29
A.5.30
8.6
9.1
10
D.59
E.72
Übungen und Tests 4.1.4 DG.16 8.5 G.93
G.94

Nachweise

Nachweise für effektive Übungen und Verbesserung des BCMS und ITSCM sind u.a.:

  1. Übungsberichte
  2. Auditberichte
  3. Lessons Learned
  4. Umgesetzte Maßnahmen

up

Audits und Prüfungen

Das BCMS einschließlich ITSCM muss regelmäßig Audits im Geltungsbereich durchführen oder veranlassen, um die Compliance von Prozessen und Diensten sowie das Management mit Risiken zu überprüfen. Dies dient der Compliance mit eigenen Vorgaben und regulatorischen (gesetzlichen) Vorgaben aber auch der kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung des BCMS und ITSCM (KVP).

Anforderung NIS2
DVO‑EU
KRITIS
DachG
ISO 27001
2022
ISO 22301
2019
CER
guide
Compliance und Informieren der Unternehmensleitung 2.2.1
2.2.2
2.3.3
DG.26 A.5.31
A.5.36
9.3 D.59
D.60
Interne Überprüfungen der Compliance 7.1
7.2
2.3.1
2.3.4
DG.4 9.2
A.5.36
9
10
B.18
Externe Audits 2.3.1
2.3.2
DG.19 9.2
A.5.35
A.5.36
tw.
D.61
Behördliche Audits, Nachfragen 2.3.3 DG.21
DG.20
DG.22
A.5.5
A.5.31
A.5.28
A.5.37
8.4.2 D.61

Nachweise

Nachweise für effektive Audits des BCMS und ITSCM sind u.a.:

  1. Auditberichte
  2. Management Reviews
  3. Umgesetzte Maßnahmen

up

Integration im Unternehmen

Das BCMS muss für das Management von Ausfallrisiken im Betrieb mit weiteren Management-Systemen vernetzt sein.

  • Risiko-Management: Meldung von Risiken und Maßnahmen an das Unternehmens-Risiko-Management, Austausch zu Methoden und Definitionen
  • Asset-Management: Abgleich von Asset-Informationen der Assets in Scope der Anlage
  • IT-Betrieb und IT-Sicherheit: Definition und Begleitung der Maßnahmen-Umsetzung im Betrieb; Austausch zu operativen Risiken und Bedrohungen
  • ISMS: Behandlungsoption für Maßnahmen zur Ausfallsicherheit; gemeinsame Sicht auf IT-Assets und deren Risiken
  • Leitung: Abgleich Geltungsbereich ISMS und Geltungsbereich KRITIS; Definition der IT-Systeme und Prozesse im Scope; Zusammenarbeit im Meldewesen
  • Unternehmenssicherheit: Abgleich und Integration für KRITIS-Dachgesetz, physische Sicherheit und Resilienz

up

Weitere Informationen

Literatur

  1. Business Continuity Planning Suite, Ready.gov - DHS National Protection and Programs Directorate, März 2021
  2. IT Disaster Recovery Plan, Ready.gov, Februar 2021
  3. IT-Grundschutz-Baustein (200-1): DER.4: Notfallmanagement, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Februar 2021

Standards

  1. BSI-Standard 200-4, Business Continuity Management (Community Draft), Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, o.D.
  2. ISO 22301:2019, Security and resilience - Business continuity management systems - Requirements, International Organization for Standardization
  3. ISO 27031:2011, Information technology - Security techniques - Guidelines for information and communication technology readiness for business continuity, International Organization for Standardization
  4. Reife- und Umsetzungsgradbewertung (RUN) im Rahmen der Nachweisprüfung, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 09.01.2025
  5. Mapping von Anforderungen aus der Konkretisierung der KRITIS-Anforderungen auf RUN-Umsetzungsgrade, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 09.01.2025

Quellen

  1. Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) vom 2. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 301, S. 2)
  2. Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen, KRITIS-Dachgesetz vom 11. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 66)
  3. ISO/IEC 27001:2022 Information security, cybersecurity and privacy protection — Information security management systems — Requirements