Leitung NIS2 und KRITIS

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Eine zentrale Stabsstelle für NIS2 und KRITIS bei regulierten Einrichtungen und Betreibern kann die vielen regulatorischen Pflichten koordinieren und Managementsysteme (ISMS, BCMS) harmonisieren. Neben Compliance kann die zentrale Stabsstelle operativ das Meldewesen ans BSI und die Registrierung beim BSI organisieren und sich um einheitliche Nachweise kümmern.

NIS2 und das KRITIS-Dachgesetz fordern von Einrichtungen Steuerungsaufaben im Unternehmen. Die folgende Ausarbeitung führt Leitungsfunktionen anhand der NIS2-Anforderungen für Einrichtungen, dem KRITIS-Dachgesetz für Betreiber sowie der alten KRITIS-Anforderungen von RUN-KdA aus. Als Orientierung sind unten die Anforderungen der Durchführungsverordnung DVO (EU) aufgeführt.

Bereich Anforderung NIS2
BSIG
KRITIS
DachG
RUN
KdA
Governance Leitungsfunktionen und Organisation NS.1 NS.37 DG.4 DG.26 2 (17)
Registrierung Definition Geltungsbereich, Registrierung und Kontakt Behörden NS.32 NS.33 NS.34 DG.1 DG.2 3 (100)
Kontakte zu Beörden Kontaktstelle und Austausch mit Behörden
Meldepflichten NIS2 und KRITIS-Dachgesetz
NS.31 DG.23 2/3 (97,100)
Strategie Steuerung angemessener und wirksamer Cybersecurity und Resilienz-Maßnahmen NS.1 NS.3 DG.5
Nachweise Nachweise und Dokumentation im NIS2-Geltungsbereich
Koordinierung der Nachweisprüfungen in kritischen Anlagen Steuerung der Nachweise für das KRITIS-Dachgesetz
NS.2 NS.39 NS.42 DG.19 DG.21

Koordination Kritischer Infrastrukturen

Governance

Die regulatorischen Anforderungen als Einrichtung und Betreiber sind umfangreich geworden – Cybersecurity und Resilienz nach NIS2 und KRITIS-Dachgesetz. Verantwortliche für Cybersecurity und Verantwortliche für Resilienz sind zur fachlichen Steuerung der Managementsysteme ISMS und BCMS unerläßlich. Die Regulatorik und behördliche Pflichten müssen ebenso koordiniert werden.

Anforderung NIS2
DVO‑EU
KRITIS
DachG
ISO 27001
2022
RUN
KdA
Verantwortung Geschäftsleitung NS.37 DG.26 5.1
A.5.31
2 (17)
Leitung Cybersecurity NS.1 5.3
Leitung Resilienz DG.4
Stabsstelle NS.1 DG.4 7
8

Rollen

Das Risiko-Management benötigt definierte Rollen und Verantwortungen:

Nachweise

Artefakte als Nachweis für ein funktionierendes Steuerungsmodell sind u.a.:

  1. Ernennungsurkunden
  2. Ermächtigungen
  3. Teilnahme an Leitungskreisen
  4. Zielvereinbarungen

up

Registrierung

Der Informationsaustausch mit relevanten Behörden und die Meldepflichten für Kritische Infrastrukturen sollten zentral gesteuert werden — die Stabsstelle kann dies als einheitliche Meldestelle im Unternehmen koordinieren.

Anforderung NIS2
DVO‑EU
KRITIS
DachG
ISO 27001
2022
RUN
KdA
Registrierung als Einrichtung NS.32 A.5.5
A.5.31
Registrierung als Betreiber kritischer Anlagen NS.33 DG.1 DG.2 A.5.5
A.5.31
3 (100)
Registrierung Internet und IT NS.34 A.5.5
A.5.6

Einrichtungen

Regulierte NIS2-Einrichtungen müssen sich selbst identifizieren und beim BSI als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung registrieren.

Der Geltungsbereich der regulierten Einrichtung erstreckt sich in der Regel auf die gesamte Einrichtung (Legaleinheit), was im Unternehmen durch die zentrale NIS2-Stabsstelle gesteuert und definiert werden sollte (Dienstleistungen, Prozesse, IT/OT).

Kritische Anlagen

Betreiben Einrichtungen zusätzlich kritische Anlagen (KRITIS), müssen sie diese im eigenen Betrieb identifizieren und sich selbst als Betreiber kritischer Anlagen beim BSI registrieren. Die NIS2-Stabsstelle kann die Identifizierung als Kritische Infrastruktur und Registrierung beim BSI zentral koordinieren.

Betreiber müssen dann den Geltungsbereich der Anlagen im eigenen Unternehmen definieren. Die NIS2-Stabsstelle sollte die Definition des Geltungsbereichs der Anlagen koordinineren — auf die zwingend notwendigen Prozesse und IT/OT für die Versorgungssicherheit begrenzt. Der Aufwand der Vorsorgemaßnahmen und Prüfungen hängt direkt von dieser Definition ab.

Nachweise

Artefakte als Nachweis für ein funktionierendes Meldewesen sind u.a.:

  1. Registrierungsformular
  2. Gemeldete Vorfälle
  3. Teilnahme an Terminen
  4. Quittierungen

up

Kontakte zu Behörden

Der Informationsaustausch mit relevanten Behörden und die Meldepflichten für Kritische Infrastrukturen sollten zentral gesteuert werden — die Stabsstelle kann dies als einheitliche Meldestelle im Unternehmen koordinieren.

Anforderung NIS2
DVO‑EU
KRITIS
DachG
ISO 27001
2022
RUN
KdA
Kontakt zu relevanten Behörden und Interessenverbänden 4.3.3
6.10.2
A.5.5
A.5.6
2/3 (97)
Einrichtung einer Kontaktstelle DG.1 A.5.5
A.5.31
3 (100)
NIS2-Meldepflichten
KRITIS-Dachgesetz-Meldepflichten
NS.31 DG.23 A.5.24
A.5.31

Kontaktstelle

Die Stabsstelle kann die jederzeit erreichbare Kontaktstelle für Kritische Infrastrukturen beim Betreiber nach §8 KRITIS-Dachgesetz koordinieren (Rufbereitschaft!) und beim BSI registrieren.

Meldepflichten

Einrichtungen und Betreiber müssen Störungen an Prozessen, Komponenten und Dienstleistungen an Behörden melden. Die zentrale Stabsstelle kann diese Meldungen als zentrale Meldestelle annehmen, aufbereiten und an die Behörden verschicken. Dabei ist sie auf Informationen der Angriffserkennung und Sicherheitsfunktionen und Fachbereiche angewiesen.

Informationsaustausch

Für Informationen zu aktuellen Bedrohungslage müssen Betreiber Kontakte zu relevanten Aufsichtsbehörden und staatlichen Stellen etablieren. Dazu sollte die zentrale KRITIS-Organisation Prozesse definieren, wie Informationen erhalten, ausgetauscht und innerhalb des Betreibers weitergeleitet werden — z.B. zu Schwachstellen und Angriffen.

Nachweise

Artefakte als Nachweis für ein funktionierendes Meldewesen sind u.a.:

  1. Registrierungsformular
  2. Gemeldete Vorfälle
  3. Teilnahme an Terminen
  4. Quittierungen

up

Strategie KRITIS und NIS2

Für die Sicherheit der eigenen KRITIS-Anlagen und Umsetzung angemessener Cyber Security Maßnahmen ist die Geschäftsführung der KRITIS-Betreiber verantwortlich. Die Registrierung der KRITIS-Anlagen, die Definition vom Geltungsbereich und Auswahl konkreter Maßnahmen kann durch die KRITIS-Organisation zentral mit dem ISMS koordiniert werden.

Anforderung NIS2
DVO‑EU
KRITIS
DachG
ISO 27001
2022
RUN
KdA
Wirksame Cybersecurity-Maßnahmen im NIS2-Geltungsbereich alle
NS.1 NS.3
viele
Spezifische Maßnahmen im KRITIS-Geltungsbereich NS.29 viele alle
Wirksame Resilienz-Maßnahmen im KRITIS-Geltungsbereich DG.5 ISO 22301

Vorgaben

Die NIS2-Stabsstelle kann die spezifischen Anforderungen von NIS2 und KRITIS im Betrieb in einer übergreifenden NIS2-Policy für den Geltungsbereich zentral definieren. Diese Policy fasst als NIS2-Vorgabewerk die wichtigsten Pflichten und Kontrollen der Kritischen Infrastrukturen im Rahmen des ISMS zusammen.

Cybersecurity

Einrichtungen müssen nach NIS2 (BSIG) geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische und organisatorische Maßnahmen in ihrem umsetzen. Eine zentrale Stabsstelle kann den Zielzustand im regulierten Bereich maßgeblich mitgestalten, im Einklang mit Geschäftsführung und Strategie.

Resilienz

Betreiber müssen wirksame Resilienzmaßnahmen im Geltungsbereich des KRITIS-Dachgesetzes umsetzen. Die Maßnahmen müssen sich aus der Risikoanalyse des Betreibers ableiten und verhältnismäßige technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen umfassen. Einzuhalten ist der Stand-der-Technik, ein Verhältnismäßigkeitsmaßstab ist anzuwenden und eine Zweck-Mittel-Relation vorzunehmen.

Steuerung

Die zentrale Stabsstelle kann die Strategie in den Anlagen und Einrichtungen langfristig steuern — und die Ressourcen beim Aufbau mit Bedacht planen, anstatt reaktiv nach Vorfällen oder Prüfungen handeln zu müssen. Dabei helfen: ein risiko­orientiertes Cybersecurity- und Resilienz-Programm, langfristiges Prüfprogramm und strategischer Umgang mit der eigenen Organisation und dem technologischen Wandel.

Nachweise

Artefakte für angemessene Cyber Security Vorbereitungen sind u.a.:

  1. Commitment der GF
  2. Cybersecurity Pläne
  3. Mängellisten
  4. Ergebnisse der Prüfungen

up

Steuerung von Nachweisen

Die Umsetzung der Cybersecurity-Maßnahmen im Geltungsbereich durch Einrichtungen nachweissicher dokumentiert werden. Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) müssen die Angemessenheit und Wirksamkeit zusätzlich alle drei Jahre durch Nachweisprüfungen nachweisen.

Die NIS2-Stabsstelle kann die zentralen Nachweisprozesse und Nachweisprüfungen zentral steuern und langfristig durch ein strategisches Prüfprogramm organisieren. Die Nachweise aus den Prüfungen, Fragen im Vorfeld oder Klärungen und Rückfragen danach sollten ebenfalls zentral durch Stabsstelle gesteuert werden.

Anforderung NIS2
DVO‑EU
KRITIS
DachG
ISO 27001
2022
RUN
KdA
Dokumentationspflicht und Nachweise NIS2 1.1.1
NS.1
9.2
10.1
A.5.36
1
Regelmäßige KRITIS-Nachweisprüfungen
mit KRITIS-Dachgesetz
NS.39
2.3.1
DG.19 10.1
A.5.35
1
NIS2-Stichproben und Prüfungen durch Behörden NS.42
2.3.4
DG.21 10.1
A.5.35

Nachweise

Nachweise für eine effektive Steuerung der Prüfungen sind u.a.:

  1. Fristgerechte Prüfungen
  2. Vollständige Unterlagen
  3. Rückfragen vom BSI

up

Integration im Unternehmen

Die Leitung muss wirksam weiteren Organisationen vernetzt sein.

up

Weitere Informationen

Literatur

  1. Managing Information Security Risk: Organization, Mission, and Information System View, NIST SP 800-39, März 2011

Quellen

  1. Konkretisierung der Anforderungen an die gemäß § 8a Absatz 1 BSIG umzusetzenden Maßnahmen, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Version 1.0, 28.2.2020
  2. Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen, BSI-Gesetz vom 2. Dezember 2025
  3. Reife- und Umsetzungsgradbewertung (RUN) im Rahmen der Nachweisprüfung, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 09.01.2025
  4. Mapping von Anforderungen aus der Konkretisierung der KRITIS-Anforderungen auf RUN-Umsetzungsgrade, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 09.01.2025
  5. ISO/IEC 27001:2022 Information security, cybersecurity and privacy protection — Information security management systems — Requirements