ISMS in KRITIS und NIS2

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Betreiber und Einrichtungen müssen nach KRITIS und NIS2 ihre Anlagen und Dienstleistungen im Unternehmen durch ein ISMS, einem Management-System für Informations­sicherheit, schützen. Das ISMS verankert Verantwortung und Prozesse für das Management von Cybersecurity, um damit Risiken im Betrieb und in den erbrachten Dienstleistungen zu mindern.

  1. Management-System (ISMS)
  2. Richtlinien
  3. Audits

NIS2 macht umfangreiche Vorgaben für das Sicherheitsmanagement bei regulierten Unternehmen. Die folgende Ausarbeitung führt ISMS-Kernkomponenten anhand der NIS2-Anforderungen für Einrichtungen, sowie der alten KRITIS-Anforderungen von RUN-KdA aus. Als Orientierung sind die Anforderungen der Durchführungsverordnung DVO (EU) aufgeführt.

Bereich Anforderung NIS2
BSIG
RUN
KdA
Management-System Wirksame Governance für Informationssicherheit NS.1 NS.5
NS.37
1-3
(1,17,3,4)
Richtlinien Normatives Regelwerk für Informationssicherheit NS.5 2-4
(2,65-67)
Audits Selbstüberprüfung des ISMS zur Überwachung
und externe Audits für Compliance und Regulatorik
NS.5 NS.18
NS.39 NS.40
NS.42
2-5
(85-89)

Information Security Management

Management-System (ISMS)

Für die wirksame Behandlung von Cyberrisiken in KRITIS-Anlagen und in Einrichtungen (NIS2) ist ein Management-System für Informationssicherheit (ISMS) notwendig, das den Geltungs­bereich abdeckt und dort notwendige Maßnahmen der Informations- und IT-Sicherheit steuert.

Anforderung NIS2
DVO‑EU
ISO 27001
2022
RUN
KdA
Managementsystem für Informationssicherheit 1.1.1
7.1
4.1-10.2 1 (1)
Zuständigkeiten und Verantwortungen 1.2.1
1.2.2
1.2.4
4.3
A.5.3
A.5.4
2/3 (3)
Funktionstrennung 1.2.5 A.5.3 2 (4)
Verantwortung Geschäftsleitung (NS.37) 5.1
A.5.31
2 (17)

Rollen

Im ISMS haben verschiedene Rollen definierte Aufgaben im Geltungsbereich, u.a.:

Verantwortlichkeiten

Die Verantwortungen der einzelnen Rollen für Informationssicherheit müssen verbindlich festgelegt werden — eindeutig (A und R) und getrennt in Vorgaben, Umsetzung und Kontrolle (Funktionstrennung). Mögliche Orte für die Festlegungen durch das ISMS sind:

  1. Rollenbeschreibungen
  2. RACI-Matrizen
  3. Prozessbeschreibungen
  4. Funktionsbeschreibungen
  5. Ernennungsurkunden

Prozesse

Mit Prozessen steuert das ISMS die Informationssicherheit in der IT der KRITIS-Anlagen, u.a.:

Standards

Die KRITIS-Regulierung schreibt keine verbindlichen Cyber Security Standards für Kritische Infrastrukturen vor, Betreiber können die Umsetzung frei entscheiden. Einige bekannte Standards zum Aufbau eines KRITIS-ISMS umfassen:

Standard Inhalt Zertifikat KRITIS-Prüfung
Management von Informations­sicherheit
BSI KdA Anforderungswerk für KRITIS-Vorgaben
NIS2 DVO (EU) Anforderungen zur NIS2-Umsetzung
ISO 27001 Management-System für Informations­sicherheit
C5 Anforderungswerk für Cloud-Security
BSI IT-Grundschutz Management-System für Informations­sicherheit

Von der Wahl­freiheit gibt es Ausnahmen in bestimmten Branchen, die besonders reguliert sind und/oder einen Branchen­standard umsetzen müssen.

Nachweise

Artefakte als Nachweis für ein laufendes und funktionierendes Management-System sind u.a.:

  1. Protokolle
  2. Entscheidungen
  3. Risikoeinschätzungen
  4. Getroffene Maßnahmen

up

Richtlinien und Vorgaben

Die Sicherheitsziele des ISMS müssen in einer zentralen Leitlinie (Policy) zur Informationssicherheit verankert werden, mit den Zielen des Unternehmens, dem regulatorischen Rahmen und der Bedrohungslage. Basierend auf der Leitlinie dokumentiert das ISMS in seinen weiteren Richtlinien die Anforderungen an Informationssicherheit im Geltungsbereich.

Anforderung NIS2
DVO‑EU
ISO 27001
2022
RUN
KdA
Strategische Vorgaben und Verantwortung 1.1.1
1.1.2
6.2
A.5.1
A.5.2
A.5.4
2 (2)
Festlegung notwendiger Kompetenzen (Betrieb und IT-Sicherheit) - A.5.1
A.5.2
2 (65)
Überprüfung und Freigabe von Richtlinien und Anweisungen viele A.5.1 4/2 (66)
Abweichungen von bestehenden Richtlinien und Anweisungen - A.5.1 3/4 (67)

Rahmenwerk

Die normativen Vorgaben zur Informationssicherheit legt das ISMS in seinem Rahmenwerk fest — in strategischen Richtlinien und operativen Anweisungen (Policies und Procedures). Das Rahmenwerk muss im Geltungsbereich gültig sein und die relevanten Themen abdecken — und jährlich überprüft und durch die Leitung freigegeben werden.

Abweichungen

Ausnahmen von Vorgaben der Informationssicherheit und abweichende Umsetzungen müssen von autorisierten Gremien freigegeben und dokumentiert werden. Die Risiken dieser Ausnahmen vom Vorgabenwerk und Gründe für die Abweichungen müssen dokumentiert und regelmäßig überprüft werden.

Nachweise

Nachweise für effektive Vorgaben und Richtlinien im ISMS sind u.a.:

  1. Aktuelle Richtlinien
  2. Freigaben
  3. Revisionhistorien
  4. Änderungen
  5. Entscheidungen

up

Audits und Prüfungen

Das ISMS muss regelmäßig Audits im Geltungsbereich durchführen oder veranlassen, um die Compliance von Prozessen und IT und das Management mit Risiken zu überprüfen. Dies dient einerseits der Compliance mit ISMS-Vorgaben, Einhaltung regulatorischer Vorgaben aber auch kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung des ISMS (KVP).

Anforderung NIS2
DVO‑EU
ISO 27001
2022
RUN
KdA
Compliance und Informieren der Unternehmensleitung 2.2.1
2.2.2
2.3.3
A.5.31
A.5.36
2 (85)
Interne Überprüfungen der Compliance von IT-Prozessen 7.1
7.2
7.3
2.3.1
2.3.4
9.2
A.5.36
A.8.34
4/5 (86)
Interne IT- Prüfungen 2.3.1 A.5.36
A.8.34
4/5/3 (87)
Planung externer Audits 2.3.1 9.2
A.5.35
A.5.36
A.8.34
3 (88)
Durchführung externer Audits 2.3.2
(NS.39)
A.5.36
A.8.34
4/5 (89)
Behördliche Audits, Nachfragen 2.3.3
(NS.40)
NS.42
A.5.5
A.5.31
A.5.28
A.5.37

Arten von Audits

Informationssicherheit kann durch das ISMS mit Audits überprüft werden — und sollte zu effektiven Verbesserungen führen.

Nachweise

Nachweise für funktionierende interne Audits zur Verbesserung des ISMS sind u.a.:

  1. Prüfberichte
  2. Prüfpläne
  3. Festgelegte Maßnahmen
  4. Durchgeführte Maßnahmen

up

Integration im Unternehmen

Das ISMS muss für eine nachhaltige Verbesserung der Informationssicherheit im Betrieb mit weiteren Management-Systemen beim regulierten Unternehmen vernetzt sein.

up

Weitere Informationen

Literatur

  1. KRITIS-FAQ: Nutzung eines bestehenden ISO 27001-Zertifikats als Bestandteil eines Nachweises gemäß § 8a Absatz 3 BSIG, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, o.D.
  2. IT-Grundschutz-Baustein (200-1): ISMS.1: Sicherheitsmanagement, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Februar 2023
  3. Framework for Improving Critical Infrastructure Cybersecurity, NIST - National Institute of Standards and Technology, Version 1.1, April 2018

Quellen

  1. Konkretisierung der Anforderungen an die gemäß § 8a Absatz 1 BSIG umzusetzenden Maßnahmen, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Version 1.0, 28.2.2020
  2. Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen, BSI-Gesetz vom 2. Dezember 2025
  3. Reife- und Umsetzungsgradbewertung (RUN) im Rahmen der Nachweisprüfung, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 09.01.2025
  4. Mapping von Anforderungen aus der Konkretisierung der KRITIS-Anforderungen auf RUN-Umsetzungsgrade, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 09.01.2025
  5. ISO/IEC 27001:2022 Information security, cybersecurity and privacy protection — Information security management systems — Requirements