Regulierte Unternehmen

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Unternehmen in NIS2 und KRITIS, Einrichtungen und Betreiber, fallen als regulierte Kritische Infrastruktur unter die deutsche NIS2 und KRITIS-Regulierung. Mit EU NIS2 vertiefen sich Cybersecurity-Anforderungen ab Ende 2025 deutlich, mit dem KRITIS-Dachgesetz die Resilienz-Vorgaben zusätzlich noch für Betreiber kritischer Anlagen.

  1. Wie werde ich Betreiber?
  2. Reguliert – und nun?
  3. Betroffenheit
  4. Behörden
  5. Cybersecurity

Die Pflichten als KRITIS-Betreiber und NIS2-Einrichtung beginnen mit der Identifikation als Kritische Infrastruktur, gefolgt von Meldepflichten, der Umsetzung von Cybersecurity-Maßnahmen bis zu regelmäßigen Prüfungen und Nachweisen. Im eigenen Geltungsbereich müssen Unternehmen vom BSI vorgegebene Reifegrade umsetzen.

Pflichten regulierter Einrichtungen

Wie werde ich Betreiber?

Betreiber und Einrichtungen sind für die Identifikation und Feststellung der Betroffenheit ihrer Anlagen und Schwellenwerte selbst verantwortlich. Die Analyse beginnt bei der Unternehmensgröße als regulierte Einrichtung (NIS2) oder möglichen KRITIS-Anlagen im eigenen Betrieb.

  1. Werden Schwellenwerte von Anlagen überschritten, müssen Betreiber diese Anlage beim BSI als Kritische Infrastruktur und sich selbst als KRITIS-Betreiber registrieren. Anlagen und Betreiber, die in KRITIS-Sektoren über 500 Tsd. Personen versorgen, sind meist KRITIS.
  2. Mit NIS2 kommen viele Unternehmen als regulierte Einrichtungen hinzu: Hier werden nicht einzelne Anlagen speziell reguliert, sondern die gesamte (betroffene und registrierte) Legaleinheit.

Gibt es Listen?

Nein. Die Listen registrierter Betreiber und Anlagen sind nicht öffentlich. Die Bundesverwaltung spricht 2025 von etwa 2.000 registrierten Betreibern und über 30.000 Einrichtungen.

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Reguliert – und nun?

Die Pflichten als Betreiber und Einrichtung beginnen unmittelbar nach Registrierung: Meldung von Sicherheitsvorfällen, Umsetzung der Maßnahmen und sowie Nachweise und Audits (KRITIS).

eigene Zusammenstellung KRITIS-Pflichten, Stand 2026
† - als Betreiber kritischer Anlagen
Pflicht Handlung Verantwortlich
(A)    (R)
Dritte
(C/I)
Wann
Identifikation Betroffenheit Einrichtung
Betroffenheit Anlagen†
GF jährlich
bei Änderungen
Registrierung Registrierung Einrichtung beim BSI
Registrierung Anlagen† beim BSI/BBK
GF BSI
BBK
nach Identifikation
bei Änderungen
Geltungsbereich Anlagen und eigenen Scope definieren im Unternehmen GF Stabsstelle
CISO
nach Identifikation
bei Änderungen
Meldepflicht Erhebliche Sicherheits­vorfälle
Vorfälle†
GF CISO
SOC
BSI
BBK
unverzüglich
Komponenten Freigabe Kritische Komponenten† GF Stabsstelle
CISO
BMI vor Einsatz
Cybersecurity Maßnahmen §30 BSIG umsetzen GF Fachbereiche
CISO
regelmäßig
Resilienz Maßnahmen §30 BSIG umsetzen
Maßnahmen DachG umsetzen†
GF Fachbereiche
CISO
regelmäßig
Angriffserkennung Maßnahmen §31 BSIG und OH SzA† GF SOC/CISO regelmäßig
Dokumentation Nachweis Umsetzung BSIG GF CISO (BSI) regelmäßig
Prüfungen Audit Umsetzung BSIG in Anlagen†
Audit Umsetzung DachG in Anlagen†
GF Prüfer BSI
BBK
alle 3 Jahre
Reifegrade Reifegrade BSI RUN† GF Prüfer BSI Prüfungen
Betriebsführung Betriebsführung im EnWG GF Betriebsführer BNetzA konstant
Bußgelder Sanktionen Verstöße BSIG
Sanktionen Verstöße DachG†
GF BSI
BBK
bei Anlaß

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Geltungsbereich

Der Geltungsbereich von regulierten Einrichtungen und Betreibern beschreibt in Unternehmen die notwendigen Prozesse und Technologien (IT und OT) und legt die Grenzen der Kritischen Infrastruktur fest: Bei Einrichtungen in der Regel das ganze Unternehmen, bei Betreibern die kritische Anlage (KRITIS). Der Geltungsbereich ist im weiteren Verlauf relevant für:

  • Cybersecurity und Resilienz-Maßnahmen: Der Geltungsbereich definiert die Grenzen der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen, durch angemessene und wirksame Maßnahmen.
  • Nachweisprüfungen: Bei der Prüfung der Sicherheitsvorkehrungen in den kritischen Anlagen definiert der Geltungsbereich den Scope der Prüfung für den KRITIS-Prüfer.

Zum Geltungsbereich gehören weiterhin der Netzstrukturplan (NSP) der Anlage und eine Dokumentation der (externen) Schnittstellen und Datenflüsse.

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Meldungen an das BSI

Betroffene Unternehmen müssen sich beim BSI über das BSI-Portal registrieren.

Nach der Registrierung unterliegen Einrichtungen und Betreiber einem Austausch mit dem BSI sowie Meldepflichten. Stören Angriffe oder Vorfälle die kritische Dienstleistung oder Versorgungssicherheit oder haben das Potenzial dazu, müssen Betreiber den Vorfall an das BSI melden. Bei Betreibern kritischer Anlagen muss zusätzlich an das BBK gemeldet werden.

Die Informationspflichten an das BSI haben zugenommen — mit mehr Informationen zur IT/OT und tieferen Daten zu Angriffen und Schwachstellen. Ebenfalls müssen Betreiber bestimmter Sektoren den Einsatz von kritischen Komponenten im Betrieb vom BMI freigeben lassen.

Die Informationspflichten an Kunden und die Öffentlichkeit haben mit NIS2 ebenfalls zugenommen.

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Cybersecurity

Mit der Betroffenheit als Kritische Infrastruktur sind Einrichtungen und Betreiber für Cybersecurity und Resilienz in ihrem Geltungsbereich (Unternehmen oder Anlage) verantwortlich. Dazu müssen Unternehmen wirksame Cybersecurity und Resilienz-Maßnahmen umsetzen, unter anderem:

  • Sicherheitsmanagement: Management-Systeme wie ISMS und Risikomanagement zur Steuerung von Cyber-Risiken in den KRITIS-Anlagen.
  • Resilienz: Management-Systeme wie BCMS und Krisenmanagement zur Vorbereitung auf und Bewältigung von Notfällen.
  • Technologie: Maßnahmen nach Stand der Technik schützen die IT, OT, Infrastruktur und Betriebsorganisation der KRITIS-Anlagen beim Betreiber.
  • Angriffserkennung: Systeme und Prozesse zur Detektion wie SIEM und IDS aber auch CSIRT und SOC ermöglichen eine angemessene Reaktion auf Störungen und Angriffe.
  • Reifegrade: Umsetzung von Security-Maßnahmen in definierten Reifegraden vom BSI (RUN).

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Prüfungen und Nachweise

Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) müssen die Angemessenheit und Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen in ihren Anlagen alle drei Jahre durch Prüfungen oder Audits nachweisen. Betreiber müssen die Prüfungen selbst planen und beauftragen.

In den Nachweisprüfungen untersuchen (in der Regel externe) Prüfer den KRITIS-Geltungsbereich, das dortige Risiko-Management und das Vorhandensein (Angemessenheit) und die Effektivität (Wirksamkeit) von Cybersecurity-Maßnahmen.

In regulierten Einrichtungen (NIS2) müssen die Maßnahmen wirksam umgesetzt und dokumentiert werden. Hier haben Aufsichtsbehörden Prüfbefugnisse.

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Verstöße

Verstöße gegen NIS2 und KRITIS-Regularien ziehen als Ordnungswidrigkeiten Sanktionen nach sich — kommen Betreiber ihren Pflichten nicht nach, kann dies zu Bußgeldern führen.

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Weitere Informationen

Quellen

  1. Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie verkündet, 05.12.2025 Bundesgesetzblatt, BGBl.-Nr. 301
  2. Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen, BSI-Gesetz vom 2. Dezember 2025