Kritische Sektoren

Industry picture

Mit der EU NIS2-Umsetzung und dem KRITIS-Dachgesetz erweitern sich kritische Sektoren, Dienstleistungen und Betreiber in Deutschland ab 2025 deutlich. Neben den bisherigen KRITIS-Betreibern kommen viele Sektoren mit mittleren und Großnternehmen als Einrichtungen dazu.

  1. Energie
  2. Wasser
  3. Gesundheit
  4. Transport und Verkehr
  5. Digitale Infrastruktur
  6. Finanzwesen
  7. Sozialversicherung
  8. Weltraum
  9. Staat
  10. Ernährung
  11. Entsorgung
  12. Post und Kurier
  13. Chemie
  14. Verarbeitendes Gewerbe
  15. Digitale Dienste
  16. Forschung

  - kritische Anlage     - besonders wichtig     - wichtig

Die kritischen Sektoren für KRITIS und NIS2 sind im BSI-Gesetz und KRITIS-Dachgesetz definiert, die kritischen Anlagen und Schwellenwerte (KRITIS) separat in der der KRITIS-Verordnung. Die Sektoren haben sich mit der NIS2-Umsetzung 2025 deutlich erweitert.

Sektoren in Deutschland

Sektoren mit NIS2 und KRITIS

Mit der NIS2-Umsetzung und dem KRITIS-Dachgesetz gibt es ab 2025 zwei Gruppen von Sektoren: Die besonders wichtigen (BwE) und wichtigen Einrichtungen (WE) sind mittlere und große Unternehmen sowie die Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS).

Die Sektoren für Einrichtungen sind in Anlage 1 und 2 des NIS2-Umsetzungs­gesetzes definiert, die Zugehörigkeit als Einrichtung hängt an der Unternehmensgröße, Bereich und Dienstleistung. Die Sektoren mit Betreibern kritischer Anlagen sind separat zu den Einrichtungen in der NIS2-Umsetzung und KRITIS-Dachgesetz definiert.

eigene Zusammenstellung NIS2-Sektoren Dezember 2025
BwE - besonders wichtige; WE - wichtige Einrichtung; KA - Kritische Anlage
G - Großunternehmen; M - mittlere Unternehmen; U - größenunabhängig; A - Anlagen
Sektor BwE WE KA NIS2-Bereiche KRITIS-Dachgesetz
Energie G M A Stromversorgung
Fernwärme/-kälte
Kraftstoff/Heizöl
Gas
Stromversorgung
Erdgasversorgung
Wasserstoffversorgung
Mineralölversorgung
Transport und
Verkehr
G M





GM
A Luftverkehr
Schienenverkehr
Schifffahrt
Straßenverkehr


Post und Kurier
Eisenbahnverkehr
See- und Binnenschifffahrt
Wasserstand/Gezeiten
Straßenverkehr
Wettervorhersage
Luftverkehr
Finanzwesen G M A Banken
Finanzmärkte
DORA-Dienstleistungen
Sozialversicherung A - Sozialversicherung
Arbeitsförderung
Grundsicherung
Gesundheit G M A Dienstleistungen
Referenzlabore
F&E
Pharma
Medizinprodukte
fehlt noch
Wasser G M A Trinkwasser
Abwasser
fehlt noch
Digitale Infrastruktur
IT und TK
G
U
G
G
G
U
M
G
G
M

M
M
M
U
U
M
M
A IXPs
DNS, TLD
Cloud Provider
RZ-Dienste
CDNs
(q) Trust Service
TK-Anbieter
Managed Services
Security Services
Sprach- und Datenübertragung
Datenspeicherung/verarbeitung
öffentliche TK-Netze/Dienste
Digitale Dienste GM Marktplätze
Suchmaschinen
soziale Netzwerke
-
Staat U A Bundesverwaltung Bundeseinrichtungen
Weltraum G M A Bodeninfrastrukturen Bodeninfrastrukturen
in KRITIS-Sektoren A A Kritische Anlagen Kritische Anlagen
Lebensmittel
Ernährung
GM A Großhandel
Produktion
Verarbeitung
fehlt noch
Entsorgung GM A Abfallbewirtschaftung fehlt noch
Verarbeitendes Gewerbe GM Medizin/Diagnostika
DV, Elektro, Optik
Maschinen­bau
Kfz/Teile
Fahrzeugbau
NACE C 26-30
-
Chemie GM Herstellung
Handel
Produktion
-
Forschung GM Forschungseinrichtungen -

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KRITIS-Sektoren (bis 2025)

Unternehmen, die in KRITIS-Sektoren kritische Dienstleistungen auf definierten Anlagen erbringen und dabei Schwellenwerte überschreiten, werden zu KRITIS-Betreibern.

aus BSI-KritisV Stand 2023 und BSIG Stand 2021
KRITIS-Sektor Kritische Dienstleistungen (kDL)
Energie Stromversorgung: Erzeugung, Übertragung und Verteilung
Gasversorgung: Förderung, Transport und Verteilung
Kraftstoff- und Heizölversorgung: Förderung, Herstellung, Transport und Verteilung
Fernwärmeversorgung: Erzeugung und Verteilung
Wasser Abwasserbeseitigung: Siedlungsentwässerung, Abwasserbehandlung und Gewässereinleitung, Steuerung und Überwachung
Trinkwasserversorgung: Gewinnung, Aufbereitung, Verteilung und Steuerung und Überwachung
Ernährung Lebensmittelversorgung: Herstellung, Behandlung und Handel
Gesundheit Stationäre medizinische Versorgung: Aufnahme, Diagnose, Therapie, Unterbringung/Pflege und Entlassung
Versorgung mit lebenserhaltenden Medizinprodukten: Herstellung und Abgabe
Versorgung mit Arzneien und Blut/Plasma: Herstellung, Vertrieb und Abgabe
Laboratoriumsdiagnostik: Transport und Analytik
Transport und Verkehr Personen-und Güterverkehr: Luftfahrt, Schienenverkehr, See- und Binnenschiffen, Straßenverkehr, ÖPNV und Logistik
Informationstechnik und
Telekommunikation
Sprach- und Datenübertragung: Zugang, Übertragung, Vermittlung und Steuerung.
Datenspeicherung und -verarbeitung: Housing, IT-Hosting und Vertrauensdienste.
Finanz- und Versicherungswesen Bargeldversorgung: Abheben, Einbringen, Kundenkonten und Bargeldlogistik
Kartengestützter Zahlungsverkehr: Autorisieren, Einbringen und Konten
Konventioneller Zahlungsverkehr: Annahme, Einbringen und Konten
Wertpapier- und Derivatgeschäfte: Verrechnung und Verbuchung
Versicherungsdienstleistungen: Inanspruchnahme
Entsorgung Entsorgung von Siedlungsabfällen: Abfallsammlung und -beförderung und Abfallverwertung und -beseitigung
Medien und Kultur — Nicht im BSIG reguliert
Staat und Verwaltung — Nicht im BSIG reguliert, teilweise in NIS2

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Weitere Informationen

Quellen

  1. Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme vom 17. Juli 2015 (IT-Sicherheitsgesetz), Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015
  2. Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG), vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2821), das zuletzt durch Artikel 73 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist
  3. Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV), vom 22. April 2016 (BGBl. I S. 958), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juni 2017 (BGBl. I S. 1903) geändert worden ist
  4. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (Zweites IT-Sicherheitsgesetz - IT-SiG 2.0), Bundesministeriums des Innern, 2. Dezember 2020