Einrichtungen in NIS2

Industry picture

Seit der NIS2-Umsetzung sind Tausende Unternehmen in Deutschland als Einrichtungen von NIS2 und KRITIS betroffen, neben den bisherigen Betreibern kritischer Anlagen. Diese Einrichtungen sind in NIS2 definiert durch Tätigkeiten in bestimmten Wirtschafts­sektoren mit NIS2-Dienstleistungen und das Überschreiten definierter Unternehmens­größen.

  1. Unternehmen
  2. Zahlen
  3. Verbundene Unternehmen
  4. Besonders wichtige Einrichtungen
  5. Wichtige Einrichtungen
  6. KRITIS

Ist ein Unternehmen in den definierten NIS2-Sektoren tätig und überschreitet dabei die definierten Kennzahlen von Mitarbeitern oder Umsatz und Bilanz, wird es zur regulierten Einrichtung besonders wichtig oder wichtig. KRITIS-Betreiber mit Anlagen und Schwellenwerten bleiben parallel als Betreiber kritischer Anlagen erhalten.

Betroffene Unternehmen

Unternehmen in NIS2 und KRITIS

Die NIS2-Umsetzung legt die folgenden Gruppen betroffener regulierten Unternehmen fest. Die Einrichtungen beziehen sich in NIS2 auf einzelne Legaleinheiten wie Gesellschaften, Körperschaften.

Einteilung nach § BSIG und § KRITIS-Dachgesetz
Einrichtung Sektoren Größe Mitarbeiter Umsatz und Bilanz
Besonders wichtig
§28 (1)
NIS2 1 GGroßunternehmen
GGroßunternehmen
≥ 250

> 50 Mio + > 43 Mio EUR
Wichtig
§28 (2)
NIS2 1 2 M mittlere Unternehmen
M mittlere Unternehmen
≥ 50
> 10 Mio + > 10 Mio EUR
Sonderfälle NIS2 1 2 U größenunabhängig
U größenunabhängig
bestimmte Ausnahmen
bestimmte Ausnahmen
Betreiber kritischer Anlagen
§28 (8) §4 (1)
KRITIS K A Kritische Anlage (KRITIS) über Schwellenwert
Bundesverwaltung
§29 §7
Bund Diverse Stellen des Bundes, Körperschaften

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Ermittlung der Zahlen

Bei der Bestimmung der Mitarbeiterzahl und Umsatz von wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen ist die Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission anzuwenden. §28 (4)

Dabei ist der letzte Rechnungsabschluss zu nutzen und auf Jahresbasis zu rechnen. Art. 2, 4 und 5

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Schwankende Zahlen

Fluktuieren die Kennzahlen von Mitarbeitern und Finanzgrößen bei Unternehmen, enthält die Empfehlung 2003/361/EG Vorgaben zum jährlichen Umgang damit. Art. 4 (2)

Stellt ein Unternehmen am Stichtag des Rechnungsabschlusses fest, dass es auf Jahresbasis die [...] Schwellenwerte für die Mitarbeiterzahl oder die Bilanzsumme über- oder unterschreitet, so verliert bzw. erwirbt es dadurch den Status [als Einrichtung] erst dann, wenn es in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren zu einer Über- oder Unterschreitung kommt.

Das Ziel der Empfehlung ist, bei der Einstufung für Stabilität und Kontinuität bei volatilen Märkten oder außergewöhnlichen Jahren zu sorgen. Eine Anleitung der EU stellt die Fälle anhand eines KMU, basierend auf Daten des aktuellen (N) und zwei früherer (N-1 und -2) Jahresabschlüsse:

nach User Guide to the SME definition, EU 2020
Fall Referenzjahr N
aktueller Abschluss
Jahr N-1 Jahr N-2 Status
1 KMU kein KMU kein KMU kein KMU
2 KMU KMU kein KMU KMU
3 KMU KMU KMU KMU
4 KMU kein KMU KMU KMU
5 kein KMU KMU KMU KMU
6 kein KMU kein KMU KMU kein KMU
7 kein KMU KMU kein KMU kein KMU
8 kein KMU kein KMU kein KMU kein KMU

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Verbundene Unternehmen

Einrichtungen, die verbundene und Partnerunternehmen haben, müssen deren Zahlen bei der Bestimmung der eigenen Mitarbeiter- und Finanzahlen nach Empfehlung 2003/361/EG addieren. Art. 6

Definition

Dies betrifft Konzernverbünde, Tochtergesellschaften und Unternehmensgruppen, und generell Firmen, die durch gleiche Anteilseigner verbunden sind. Art. 3 (1)-(3)

Ausnahmen gibt es, wenn die IT in diesen Konstellationen unabhängig ist. §28 (4)

Auswirkung

Die Auswirkungen sind komplex, im Grunde müssen Einrichtungen die FTE- und Finanzzahlen der verbundenen Unternehmen zu Einrichtungen addiert werden. Art. 6 (2)

Beispiel: Bei Konzernen sind in Dachgesellschaften (Holdings) die Tochterunternehmen in der Regel bereits konsolidiert. Umgekehrt müssen bei der Berechnung der Daten der Tochtergesellschaften die Daten der Konzerngesellschafts als verbundenes Unternehmen addiert werden.

Dies sollte in Verbünden im Detail mit Buchhaltung und juristischer Unterstützung geklärt werden.

Ausland

Bei der Berechnung der Zahlen inländischer Gesellschaften (Einrichtungen) sind auch ausländische (!) verbundene und Parterunternehmen hinzuzurechnen.

Beispiel: Eine inländische Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns müssen dessen Zahlen bei der nationalen NIS2-Bestimmung addiert werden.

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Einrichtungen

Besonders wichtige Einrichtungen

Die besonders wichtigen Einrichtungen in NIS2 (Essential Entities) sind Großunternehmen aus NIS2-Sektoren 1 (Annex), einige Unternehmen unabhängig ihrer größe sowie KRITIS-Betreiber. Entscheidend sind die Zahlen von Mitarbeitern (FTE) oder jährlicher Umsatz und Bilanzsumme. §28 (1)

Einrichtung Sektoren Unternehmensröße Mitarbeiter Umsatz und Bilanz
Besonders wichtig NIS2 1 GGroßunternehmen
GGroßunternehmen
≥ 250

> 50 Mio. + > 43 Mio. EUR

Die Sektoren für Einrichtungen sind in Annex 1 des NIS2-Umsetzungs­gesetzes definiert:

eigene Zusammenstellung NIS2-Sektoren Juli 2025
   - besonders wichtige Einrichtung
G - Großunternehmen; U - größenunabhängig; M - Mittlere Unternehmen
* - Einrichtungsart teils verkürzt
Sektor NIS2 1 Branche Einrichtungsart*
Energie 1
GGroßunternehmen
Stromversorgung








Fernwärme/-kälte
Kraftstoff/Heizöl




Gas
Stromlieferanten
Elektrizitätsverteilernetze
Übertragungsnetze
Erzeugungsanlagen
Nominierte Strommarktbetreiber
Aggregatoren
Energiespeicheranlagen
Ausgleichsleistungen
Ladepunktbetreiber
Fernwärme/-kälteversorgung
Erdöl-Fernleitungen
Produktion/Raffination/Aufbereitung von Erdöl
Erdöllagern
Erdöl-Fernleitungen
Zentrale Bevorratungsstellen
Gasverteilernetzen
Fernleitungsnetzen
Gasspeicheranlagen
LNG-Anlagen
Gaslieferanten
Gewinnung von Erdgas
Raffination und Aufbereitung von Erdgas
Wasserstofferzeugung/speicherung/fernleitung
Transport und Verkehr 1
GGroßunternehmen
Luftverkehr


Schienenverkehr

Schifffahrt


Straßenverkehr
Luftfahrtunternehmen
Flughafenleitungsorgane
Flughäfen
ATM/ANS-Anbieter
Eisenbahninfrastruktur
Eisenbahnverkehrsunternehmen
Passagier- und Fracht Seefahrt
Leitungsorgane von Häfen
Betrieb einer Wasserstraße
Verkehrsbeeinflussung im Straßenverkehr
intelligentes Verkehrssystem
Finanzwesen 1
GGroßunternehmen
Banken
Finanzmärkte
Kreditinstitute
Handelsplätze
Zentrale Gegenparteien
(wenn nicht DORA)
Gesundheit 1
GGroßunternehmen
Gesundheitsdienstleistungen
EU-Referenzlaboratorien
F&E Arzneimittel
Herstellung pharmazeutische Erzeugnisse NACE C 21
Medizinprodukte für Notlagen
Wasser 1
GGroßunternehmen
Trinkwasser
Abwasser
Wasserversorgungsanlagen
Abwasser sammeln, entsorgen oder behandeln
Digitale Infrastruktur 1
GGroßunternehmen
Internet Exchange Points
Cloud-Computing Dienste
Rechenzentrumsdienste
Content Delivery Networks
Managed Services Provider
Managed Security Services Provider
U größenunabhängig Qualifizierte Vertrauensdienste
TLD-Registries
DNS-Dienste
GGroßunternehmen
Mmittlere Unternehmen
öffentliche Telekommunikationsnetze
öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste
Weltraum 1
GGroßunternehmen
Bodeninfrastrukturen

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Wichtige Einrichtungen

Die wichtigen Einrichtungen in NIS2, Important Entities, sind Großunternehmen und mittlere Unternehmen aus den Sektoren in NIS2 1 und 2 Annex. Entscheidend sind die Zahlen von Mitarbeitern als FTE oder jährlicher Umsatz- und Bilanzsumme. §28 (2)

Einrichtung Sektoren Unternehmensgröße Mitarbeiter Umsatz und Bilanz
Wichtig NIS2 1 2 M mittlere Unternehmen
M mittlere Unternehmen
≥ 50
> 10 Mio. + > 10 Mio. EUR

Wichtige Einrichtungen sind in Annex 1 und 2 des NIS2-Umsetzungs­gesetzes definiert:

eigene Zusammenstellung NIS2-Sektoren Juli 2025
   - wichtige Einrichtung
G - Großunternehmen; U - größenunabhängig; M - Mittlere Unternehmen
Sektor NIS2 1 2 Branche Einrichtungsart
Energie 1
Mmittlere Unternehmen
Stromversorgung








Fernwärme/-kälte
Kraftstoff/Heizöl




Gas
Stromlieferanten
Elektrizitätsverteilernetze
Übertragungsnetze
Erzeugungsanlagen
Nominierte Strommarktbetreiber
Aggregatoren
Energiespeicheranlagen
Ausgleichsleistungen
Ladepunktbetreiber
Fernwärme/-kälteversorgung
Erdöl-Fernleitungen
Produktion/Raffination/Aufbereitung von Erdöl
Erdöllagern
Erdöl-Fernleitungen
Zentrale Bevorratungsstellen
Gasverteilernetzen
Fernleitungsnetzen
Gasspeicheranlagen
LNG-Anlagen
Gaslieferanten
Gewinnung von Erdgas
Raffination und Aufbereitung von Erdgas
Wasserstofferzeugung/speicherung/fernleitung
Transport und Verkehr 1
Mmittlere Unternehmen
Luftverkehr


Schienenverkehr

Schifffahrt


Straßenverkehr
Luftfahrtunternehmen
Flughafenleitungsorgane
Flugverkehrskontrolldienste
Eisenbahninfrastruktur
Eisenbahnverkehrsunternehmen
Passagier- und Fracht Seefahrt
Leitungsorgane von Häfen
Betrieb einer Wasserstraße
Verkehrsbeeinflussung im Straßenverkehr
intelligentes Verkehrssystem
Mmittlere Unternehmen
GGroßunternehmen
Post und Kurier Postdienstleistungen
Kurierdienste
Finanzwesen 1
Mmittlere Unternehmen
Banken
Finanzmärkte
Kreditinstitute
Handelsplätze
Zentrale Gegenparteien
(wenn nicht DORA)
Gesundheit 1
Mmittlere Unternehmen
Gesundheitsdienstleistungen
EU-Referenzlaboratorien
F&E Arzneimittel
Herstellung pharmazeutische Erzeugnisse NACE C 21
Medizinprodukte für Notlagen
Wasser 1
Mmittlere Unternehmen
Trinkwasser
Abwasser
Wasserversorgungsanlagen
Abwasser sammeln, entsorgen oder behandeln
Digitale Infrastruktur 1
Mmittlere Unternehmen
Internet Exchange Points
Cloud-Computing Dienste
Rechenzentrumsdienste
Content Delivery Networks
Managed Services Provider
Managed Security Services Provider
Ugrößenunabhängig   Vertrauensdienste
öffentliche Telekommunikationsnetze
öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste
Digitale Dienste 2
Mmittlere Unternehmen
GGroßunternehmen
Online-Marktplätze
Online-Suchmaschinen
Plattformen für soziale Netzwerke
Weltraum 1
Mmittlere Unternehmen
Bodeninfrastrukturen
Lebensmittel 2
Mmittlere Unternehmen
GGroßunternehmen
Großhandel
Produktion
Verarbeitung
Lebensmittelunternehmen
Entsorgung 2
Mmittlere Unternehmen
GGroßunternehmen
Abfallbewirtschaftung
Verarbeitendes Gewerbe 2
Mmittlere Unternehmen
GGroßunternehmen
Medizin/Diagnostika
DV, Elektro, Optik
Elektrik
Maschinen­bau
Kfz/Teile
Fahrzeugbau
Hersteller Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika
Unternehmen NACE C 26
Unternehmen NACE C 27
Unternehmen NACE C 28
Unternehmen NACE C 29
Unternehmen NACE C 30
Chemie 2
Mmittlere Unternehmen
GGroßunternehmen
Hersteller/Importeure chemischer Stoffe/Gemische
NACE 20
Forschung 2
Mmittlere Unternehmen
GGroßunternehmen
Forschungseinrichtungen

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Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS)

Die bisherigen KRITIS-Betreiber werden in NIS2 zu Betreibern kritischer Anlagen. Die KRITIS-Logik von KRITIS-Sektoren, kritischen Dienstleistungen und KRITIS-Anlagen mit Schwellenwerten (≥ 500 Tsd. versorgte Personen) bleibt hier erhalten. §28 (2) §2 Nr. 22

Die Betreiber werden neben KRITIS automatisch zu besonders wichtigen Einrichtungen.

Das KRITIS-Dachgesetz reguliert ebenfalls Betreiber kritischer Anlagen mit den gleichen Sektoren und (wahrscheinlich) Anlagen, die noch in einer KRITIS-Verordnung definiert werden müssen.

eigene Zusammenstellung NIS2 KRITIS-Sektoren Juli 2025
Betreiber Größe Kritische Sektoren K
Kritische
Anlage K
Anlagen mit
Schwellenwerten
Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Sozialversicherung, Gesundheit, Wasser, Ernährung, IT und TK, Weltraum, Siedlungsabfallentsorgung

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Weitere Informationen

Quellen

  1. Empfehlung 2003/361/EG, Europäische Kommission, 2003
  2. User Guide to the SME definition, European Commission, 2020
  3. Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) vom 2. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 301, S. 2)
  4. Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie verkündet, 05.12.2025 Bundesgesetzblatt, BGBl.-Nr. 301
  5. NIS2-Umsetzungsgesetz, OpenKRITIS
  6. Kritische Sektoren für NIS2 und KRITIS, OpenKRITIS