Sektor Forschung

Der Sektor Forschung ist seit dem NIS2-Umsetzungsgesetz ein kritischer Sektor. Unternehmen im Sektor werden ab 2024 abhängig ihrer Unternehmens­größe reguliert. Folgende Einrichtungen erbringen im Sektor Dienstleistungen:

  1. Forschungseinrichtungen – angewandt oder experimentell für kommerzielle Zwecke

Bieten Unternehmen diese Dienstleistung anderen an und überschreiten dabei NIS2-Kriterien von Unternehmens­größe, werden sie zu wichtigen Einrichtungen. Die Schwellenwerte beginnen ab 50 Mitarbeitern oder ab 10 Mio. EUR Umsatz.

Die in NIS2 neu definierten Einrichtungen gehen über die bisherigen Betreiber Kritischer Infrastrukturen hinaus – mit mehr betroffenen Sektoren, viel mehr Unternehmen und umfangreicheren Cybersecurity-Pflichten. Die NIS2-Regulierung in Deutschland setzt ab 2024 neue EU-Regulierung um, kann sich als Entwurf bis dahin aber noch verändern.

NIS2 in der Forschung

Unternehmen

Mit der EU NIS2-Umsetzung und dem KRITIS-Dachgesetz erweitert sich die deutsche Regulierung deutlich. Der Sektor Forschung ist ab 2024 neu in NIS2 reguliert.

Es gibt zwei Hauptgruppen von betroffenen Unternehmen in der NIS2-Umsetzung:

  1. Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS-Betreiber) sind im Sektor nicht definiert.
  2. Wichtige Einrichtungen werden nach Größe des Unternehmens im Sektor identifiziert, es gibt dabei zwei Optionen:
    1. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder
    2. Unternehmen ab 10 Mio. EUR Umsatz und Bilanz ab 10 Mio. EUR

In den aktuellen Entwürfen ist der Sektor mit einer Art von Unternehmen definiert:

eigene Zusammenstellung aus NIS2-Referentenentwurf Stand Oktober 2023
Einrichtung Definition
Forschungseinrichtung Einrichtungen mit dem primären Ziel, angewandte Forschung oder experimentelle Entwicklung für kommerzielle Zwecke, jedoch keine Bildungs­einrichtungen

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Pflichten

NIS2-Einrichtungen unterliegen ab 2024 der NIS2-Regulierung mit Pflichten für IT-Sicherheit:

Die Gesetze sind noch in Arbeit, Anpassungen an Pflichten und Maßnahmen sind möglich. Die Maßnahmen und Anforderungen werden teils noch in weitergehender Regulierung und Dokumenten durch Behörden konkretisiert werden müssen.

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Weitere Informationen

Quellen

  1. Diskussionspapier des Bundesministeriums des Innern und für Heimat - NIS2UmsuCG, dritter Entwurf, AG KRITIS, 27.09.2023
  2. Referentenentwurf NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheits­stärkungsgesetz - NIS2UmsuCG, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informations­sicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung, AG KRITIS, 3. Juli 2023
  3. Referentenentwurf NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheits­stärkungsgesetz - NIS2UmsuCG, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informations­sicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung, Intrapol, 3. April 2023
  4. Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheits­niveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS2-Richtlinie), 27.12.2022
  5. Directive (EU) 2022/2555 of the European Parliament and of the Council of 14 December 2022 on measures for a high common level of cybersecurity across the Union, amending Regulation (EU) No 910/2014 and Directive (EU) 2018/1972, and repealing Directive (EU) 2016/1148 (NIS 2 Directive), 27.12.2022