Ernährung

Food supermarket picture

Im Sektor Ernährung versorgen Betreiber und Einrichtungen die Allgemeinheit mit einer kritischen Dienst­leistung – der Versorgung mit Lebensmitteln. Diese Dienstleistung muss mit Cybersecurity-Pflichten nach NIS2 und KRITIS geschützt werden.

Viele neue Einrichtungen erweitern den Sektor seit Dezember 2025 unter NIS2; sie werden als Unternehmen reguliert, wenn sie Umsatz und Mitarbeiterzahlen überschreiten. Zusätzlich gibt es Betreiber kritischer Anlagen, die kritische Dienstleistungen in eigenen Anlagen erbringen. Sie werden reguliert, wenn sie dabei Schwellenwerte überschreiten.

Unternehmen Scope
   Wichtige Einrichtung Unternehmen (NIS2)
  • ≥50 Mitarbeiter oder
  • >10 Mio. EUR Umsatz und >10 Mio. EUR Bilanz
NIS2-Sektordefinition Lebensmittel:
   Betreiber kritischer Anlagen Anlage über Schwellenwert (KRITIS)
KRITIS-Sektordefinition Ernährung:

Regulierte Pflichten

NIS2 und KRITIS

Mit der NIS2-Umsetzung und dem KRITIS-Dachgesetz erweitert sich die deutsche Regulierung. NIS2 trat Ende 2025 in Kraft, das Dachgesetz folgt wohl 2026. Für Betreiber kritischer Anlagen, ehemals KRITIS, und die neuen Einrichtungen kommen viele neue Pflichten hinzu.

eigene Zusammenstellung aus der NIS2-Umsetzung Dezember 2025
Thema Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) Einrichtungen
Gesetz NIS2-Umsetzung KRITIS-Dachgesetz NIS2-Umsetzung
Fristen ab 2025 ab 2026 ab 2025
Scope Kritische Anlage Kritische Anlage Unternehmen
Pflichten Registrierung
Vorfallsmeldungen
Sanktionen
Prüfungen
Registrierung
Vorfallsmeldungen
Sanktionen
Registrierung
Vorfallsmeldungen
Sanktionen
Maßnahmen Informationssicherheit
BCM und Krisen
Supply Chain
Risikomanagement
IT-Sicherheit
Angriffserkennung SzA
Personal

Resilienz

Risikomanagement
Physische Sicherheit

Personal
Informationssicherheit
BCM und Krisen
Supply Chain
Risikomanagement
IT-Sicherheit

Personal
Nachweise Prüfungen Teil von Audits Stichproben
Regulator BSI BBK und Länder BSI

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Betroffenheit NIS2 und KRITIS

Einrichtungen

Mit NIS2 sind viele Unternehmen als Einrichtungen betroffen, die im NIS2-Umsetzungsgesetz im Anhang separat definiert sind. Betroffen sind jeweils ganze Unternehmen: Großunternehmen und mittlere Unternehmen als wichtige Einrichtung.

aus NIS2-Umsetzungsgesetz, Juli 2025
^ - gemeint sind immer ganze Unternehmen als Betreiber von ...
Nr. Teilsektor Einrichtungsart^ Besonderheit
Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln (Sektor, Anlage 2)
4.1.1 Lebensmittelunternehmen Art. 3 Nr. 2 (EG) 178/2002 Lebensmittelunternehmen, die im Großhandel sowie in der industriellen Produktion und Verarbeitung tätig sind

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Kritische Anlagen

Die folgenden KRITIS-Anlagen sind im Sektor Ernährung in der KRITIS-Verordnung definiert. Betreiben Unternehmen diese kritische Anlagen und überschreiten dabei Schwellenwerte, werden sie zu KRITIS-Betreibern mit vielen regulierten Pflichten.

aus BSI-KritisV August 2023, Anhang 3
Nr. Anlage Beschreibung Schwellenwert
1.
Lebensmittel­versorgung (Dienstleistung)
1.1 Herstellung
1.1.1 Herstellung von Lebensmitteln im Sinne von §3 Abs. 1 Nr. 1 LFGB 434500 t
350 Mio. l
Speisen
Getränke
1.1.2 Behandlung von Lebensmitteln im Sinne von §3 Abs 1 Nr. 2 LFGB 434500 t
350 Mio. l
Speisen
Getränke
1.1.3 Distribution von Lebensmitteln Planung, Steuerung, Bereitstellung und Verteilung, z.B. Fuhrpark-, Hof- oder Flottenmanagement 434500 t
350 Mio. l
Speisen
Getränke
1.1.4 Zentrale Steuerung/Überwachung Steuerung und Überwachung anderer Anlagen, z.B. ERP, Warenwirtschaft, Lagerverwaltung 434500 t
350 Mio. l
Speisen
Getränke
1.2 Handel
1.2.1 Behandlung von Lebensmitteln im Sinne von §3 Nr. 3 LFGB 434500 t
350 Mio. l
Speisen
Getränke
1.2.2 Distribution von Lebensmitteln Planung, Steuerung, Bereitstellung und Verteilung 434500 t
350 Mio. l
Speisen
Getränke
1.2.3 Bestellung von Lebensmitteln Lebensmittelbestellungen, z.B. EDI, Lieferanten-/Kundenstammdaten 434500 t
350 Mio. l
Speisen
Getränke
1.2.4 Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Sinne von (EG) 178/2002 Art. 3 Nr. 8, z.B. Verkaufsstelle Groß/Einzelhandel 434500 t
350 Mio. l
Speisen
Getränke
1.2.5 Zentrale Steuerung/Überwachung Steuerung und Überwachung anderer Anlagen, z.B. ERP, Warenwirtschaft, Lagerverwaltung 434500 t
350 Mio. l
Speisen
Getränke

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Schwellenwerte

Die Schwellenwerte von KRITIS-Anlagen sind pro Sektor in der KRITIS-Verordnung definiert.

Lebensmittelversorgung

Der Schwellenwert für alle Anlagen 1.1.1 bis 1.2.5 berechnet sich aus der durchschnittlichen Produktionsmenge pro Person von 0,869 Tonnen/Jahr Lebensmitteln und 700 l/Jahr nicht­alkoholischen Getränken für 500.000 versorgte Personen:

Fristen

Betreiber müssen das Überschreiten von Schwellenwerten in einem Jahr bis zum 31. März des Folgejahrs ermitteln und die Anlage zum 1. April als Kritische Infrastruktur registrieren.

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Regulierung und Standards

Branchenstandards

Eine Auswahl weiterer KRITIS-relevanter Security Standards im Sektor.

B3S

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Weitere Informationen

Literatur

  1. Schutz Kritischer Infrastrukturen: Studie zur Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln, Wissen­schafts­forum, Band 9, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 11.09.2019

Quellen

  1. Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV) von 2016, geändert 2025
  2. Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426), das zuletzt durch Artikel 97 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist
  3. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, Regierungsentwurf 25.07.2025, BMI
  4. Regierungsentwurf des Bundesregierung: KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) 10. September 2025, Bundesinnenministerium