Entsorgung

Im Sektor Siedlungsabfallentsorgung (Entsorgung) versorgen KRITIS-Betreiber und Einrichtungen die Allgemeinheit mit einer kritischen Dienst­leistung – Entsorgung von Siedlungsabfällen. Diese Dienstleistung muss mit Cybersecurity-Pflichten nach NIS2 und KRITIS geschützt werden.

KRITIS-Betreiber erbringen diese kritischen Dienstleistungen in eigenen Anlagen, und werden KRITIS, wenn sie dabei Schwellenwerte überschreiten. Der Sektor erweitert sich mit NIS2 ab 2024 um viele Einrichtungen, die als Unternehmen reguliert werden, wenn sie Unternehmens­größen überschreiten.

Nr. Unternehmen Scope
   Betreiber kritischer Anlagen Anlage über Schwellenwert (KRITIS)
KRITIS-Sektordefinition Siedlungsabfallentsorgung:
   Wichtige Einrichtung Unternehmen (NIS2)
  • >50 Mitarbeiter oder
  • >10 Mio. EUR Umsatz und >13 Mio. EUR Bilanz
NIS2-Sektordefinition Abfallbewirtschaftung:

Regulierte Pflichten

NIS2 und KRITIS

Mit der NIS2-Umsetzung und dem KRITIS-Dachgesetz erweitert sich die deutsche Regulierung deutlich. Die Gesetze sind in Arbeit und sollen Oktober 2024 in Kraft treten. Für Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) als auch die neuen Einrichtungen kommen viele neue Pflichten hinzu, die über die bisherige Regulierung des IT-Sicherheitsgesetz 2.0 hinausgehen.

eigene Zusammenstellung aus NIS2-Referentenentwurf Dezember 2023
Thema Betreiber kritischer Anlagen Einrichtungen
Gesetz NIS2-Umsetzung KRITIS-Dachgesetz NIS2-Umsetzung
Fristen ab 2024 ab 2026 ab 2024
Scope Kritische Anlage Kritische Anlage Unternehmen
Pflichten Registrierung
Vorfallsmeldungen
Sanktionen
Prüfungen
Registrierung
Vorfallsmeldungen
Sanktionen
Registrierung
Vorfallsmeldungen
Sanktionen
Maßnahmen Informationssicherheit
Risikomanagement
IT-Sicherheit
Angriffserkennung SzA
Resilienz
Risikomanagement
Physische Sicherheit
Informationssicherheit
Risikomanagement
IT-Sicherheit
Nachweise Audits Stichproben Stichproben
Regulator BSI BBK/Länder BSI

Die Gesetze sind noch in Arbeit, Anpassungen an Pflichten und Maßnahmen sind möglich.

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KRITIS

Kritische Anlagen

Die folgenden KRITIS-Anlagen sind im Sektor Wasser in der KRITIS-Verordnung definiert. Betreiben Unternehmen kritische Anlagen und überschreiten dabei Schwellenwerte, werden sie KRITIS-Betreiber.

aus BSI-KritisV September 2023, Anhang 8
Nr. Anlage Beschreibung Schwellenwert (pro Jahr)
Entsorgung von Siedlungsabfällen (Dienstleistung)
1.
Sammlung und Beförderung (Bereich)
1.1 Disposition Siedlungsabfallsammlung oder -beförderung Planung, Steuerung, Optimierung, Durchführung der Sammlung, Beförderung, z.B. Disposition, Flotten­management oder ERP-Systeme 500 Tsd
79,5 Tsd t
33,5 Tsd t
18,5 Tsd t
32,5 Tsd t
12,0 Tsd t
versorgte Einwohner Rest/Gewerbeabfall
Bioabfall
LVP/Kunststoffabfall
PPK-Abfall
Glasabfall
– jeweils gesammelt
1.2 Lagerung, Zwischen­lagerung, Umladung von Siedlungsabfällen Planung, Steuerung, Optimierung, Durchführung der Lagerung, Zwischen­lagerung und Umladung, z.B. Zwischenlager oder Umlade­stationen 79,5 Tsd t
33,5 Tsd t
18,5 Tsd t
Rest/Gewerbeabfall
Bioabfall
LVP/Kunststoffabfall
– jeweils Zugang
2. Verwertung und Beseitigung (Bereich)
jeweils genehmigte Kapazität
2.1 Thermische Behandlung Siedlungsabfälle Verbrennung, z.B. Müll­verbrennungsanlagen (MVA) oder Ersatz­brennstoff­kraftwerke (EBS-Kraftwerke) 79,5 Tsd tBehandlungskapazität Rest/Gewerbeabfall
2.2 Mechanisch-biologische oder mechanisch-physikalische Behandlung Siedlungsabfälle Trennung, Sortierung, Zerkleinerung, Pressung, aeroben oder anaeroben Behandlung, z.B. mechanisch-biologische Abfall­behandlungs­anlagen (MBA), mechanisch-biologische Stabilisierungs­anlagen (MBS) oder mechanisch-physikalische Abfall­behandlungs­anlagen (MPS) 79,5 Tsd tBehandlungskapazität Rest/Gewerbeabfall
2.3 Biologische Behandlung Siedlungsabfälle Hygienisierende oder biologisch-stabilisierende Behandlung von getrennt erfassten Bioabfällen, zum Beispiel Kompostierungs- und Vergärungsanlagen 33,5 Tsd tBehandlungskapazität Bioabfall
2.4 Mechanische Behandlung Siedlungsabfälle Zerkleinerung, Klassierung, Sortierung, Pressung und Palettierung 79,5 Tsd tBehandlungskapazität Rest/Gewerbeabfall
2.5 Sortierung Siedlungsabfälle Trennung und Sortierung, z.B. Sortieranlagen 79,5 Tsd t

18,5 Tsd t
Behandlungskapazität Rest/Gewerbeabfall
Behandlungskapazität LVP/Kunststoffabfall

Die letzten Änderungen der aktuellen KRITIS-Verordnung von 2023:

Der Gesetzgeber geht von 300 KRITIS-Betreibern durch die neuen Anlagen im Sektor aus.

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Schwellenwerte

Die Schwellenwerte von KRITIS-Anlagen sind pro Sektor in der KRITIS-Verordnung definiert.

Rest- oder gemischter Gewerbeabfall

Der Schwellenwert für Rest- oder gemischten Gewerbeabfall berechnet sich aus dem angenommenen Durchschnitts­aufkommen von 159 kg Rest- oder Hausmüll sowie hausmüll­ähnlichen Gewerbeabfällen pro Person pro Jahr für 500.000 versorgte Personen:

Bioabfall

Der Schwellenwert für Bioabfall berechnet sich aus dem angenommenen Durchschnitts­aufkommen von 67 kg Abfall aus der Biotonne pro Person pro Jahr für 500.000 versorgte Personen:

LVP- und Kunststoffabfall

Der Schwellenwert für LVP- und Kunststoffabfall berechnet sich aus dem angenommenen Durchschnitts­aufkommen von 35 kg Leichtverpackungen sowie 2 kg Kunststoff pro Person pro Jahr für 500.000 versorgte Personen:

PPK-Abfall

Der Schwellenwert für PPK-Abfall berechnet sich aus dem angenommenen Durchschnitts­aufkommen von 65 kg Papier, Pappe sowie Karton pro Person pro Jahr für 500.000 versorgte Personen:

Glasabfall

Der Schwellenwert für Glasabfall berechnet sich aus dem angenommenen Durchschnitts­aufkommen von 24 kg Glas pro Person pro Jahr für 500.000 versorgte Personen:

Fristen

Betreiber müssen das Überschreiten von Schwellenwerten in einem Jahr bis zum 31. März des Folgejahrs ermitteln und die Anlage zum 1. April als Kritische Infrastruktur registrieren.

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NIS2

Einrichtungen

Mit NIS2 sind viele Unternehmen als Einrichtungen betroffen, die im NIS2-Umsetzungsgesetz im Anhang separat definiert sind. Betroffen sind jeweils ganze Unternehmen: mittlere und Großunternehmen als wichtige Einrichtung.

aus NIS2-Umsetzungsgesetz, Entwurf Dezember 2023
Nr. Teilsektor Einrichtungsart Besonderheit
Abfallbewirtschaftung (Sektor, Anlage 2)
2.1.1 Unternehmen Abfallbewirtschaftung §3 (14) KrWG  ausgenommen Unternehmen, für die Abfall­bewirtschaftung nicht die Haupt­tätigkeit ist

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Weitere Informationen

Literatur

  1. Aufnahme Siedlungsabfallentsorgung in BSI-KritisV, Webseite des BSI, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 12.12.2022

Quellen

  1. Vierte Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung vom 29. November 2023, BGBl. 2023 I Nr. 339 vom 06.12.2023
  2. BSI-Kritisverordnung, vom 22. April 2016 (BGBl. I S. 958), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 339) geändert worden ist
  3. Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informations­technischer Systeme, IT-Sicherheits­gesetz 2.0, Bundesgesetzblatt, 2021 Nr. 25, 27. Mai 2021
  4. Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873) geändert worden ist