Entsorgung
Im Sektor Siedlungsabfallentsorgung (Entsorgung) versorgen KRITIS-Betreiber und Einrichtungen die Allgemeinheit mit einer kritischen Dienstleistung – Entsorgung von Siedlungsabfällen. Diese Dienstleistung muss mit Cybersecurity-Pflichten nach NIS2 und KRITIS geschützt werden.
KRITIS-Betreiber erbringen diese kritischen Dienstleistungen in eigenen Anlagen, und werden KRITIS, wenn sie dabei Schwellenwerte überschreiten. Der Sektor erweitert sich mit NIS2 ab 2024 um viele Einrichtungen, die als Unternehmen reguliert werden, wenn sie Unternehmensgrößen überschreiten.
Nr. | Unternehmen | Scope |
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Betreiber kritischer Anlagen | Anlage über Schwellenwert (KRITIS) | |
KRITIS-Sektordefinition Siedlungsabfallentsorgung:
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Wichtige Einrichtung | Unternehmen (NIS2)
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NIS2-Sektordefinition Abfallbewirtschaftung:
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Regulierte Pflichten
NIS2 und KRITIS
Mit der NIS2-Umsetzung und dem KRITIS-Dachgesetz erweitert sich die deutsche Regulierung deutlich. Die Gesetze sind in Arbeit und sollen Oktober 2024 in Kraft treten. Für Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) als auch die neuen Einrichtungen kommen viele neue Pflichten hinzu, die über die bisherige Regulierung des IT-Sicherheitsgesetz 2.0 hinausgehen.
Thema | Betreiber kritischer Anlagen | Einrichtungen | |
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Gesetz | NIS2-Umsetzung | KRITIS-Dachgesetz | NIS2-Umsetzung |
Fristen | ab 2024 (eher 2025) | ab 2026 | ab 2024 (eher 2025) |
Scope | Kritische Anlage | Kritische Anlage | Unternehmen |
Pflichten | Registrierung Vorfallsmeldungen Sanktionen Prüfungen |
Registrierung Vorfallsmeldungen Sanktionen |
Registrierung Vorfallsmeldungen Sanktionen |
Maßnahmen | Informationssicherheit BCM und Krisen Supply Chain Risikomanagement IT-Sicherheit Angriffserkennung SzA Personal |
Resilienz Risikomanagement Physische Sicherheit Personal |
Informationssicherheit BCM und Krisen Supply Chain Risikomanagement IT-Sicherheit Personal |
Nachweise | Prüfungen | Teil von Audits | Stichproben |
Regulator | BSI | BBK und Länder | BSI |
Die Gesetze sind noch in Arbeit, Anpassungen an Pflichten und Maßnahmen sind möglich.
KRITIS
Kritische Anlagen
Die folgenden KRITIS-Anlagen sind im Sektor Wasser in der KRITIS-Verordnung definiert. Betreiben Unternehmen kritische Anlagen und überschreiten dabei Schwellenwerte, werden sie KRITIS-Betreiber.
Nr. | Anlage | Beschreibung | Schwellenwert (pro Jahr) | |
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Entsorgung von Siedlungsabfällen (Dienstleistung) | ||||
1. |
Sammlung und Beförderung (Bereich) | |||
1.1 | Disposition Siedlungsabfallsammlung oder -beförderung | Planung, Steuerung, Optimierung, Durchführung der Sammlung, Beförderung, z.B. Disposition, Flottenmanagement oder ERP-Systeme | 500 Tsd 79,5 Tsd t 33,5 Tsd t 18,5 Tsd t 32,5 Tsd t 12,0 Tsd t | versorgte Einwohner Rest/Gewerbeabfall Bioabfall LVP/Kunststoffabfall PPK-Abfall Glasabfall – jeweils gesammelt |
1.2 | Lagerung, Zwischenlagerung, Umladung von Siedlungsabfällen | Planung, Steuerung, Optimierung, Durchführung der Lagerung, Zwischenlagerung und Umladung, z.B. Zwischenlager oder Umladestationen | 79,5 Tsd t 33,5 Tsd t 18,5 Tsd t | Rest/Gewerbeabfall Bioabfall LVP/Kunststoffabfall – jeweils Zugang |
2. | Verwertung und Beseitigung (Bereich) | |||
jeweils genehmigte Kapazität | ||||
2.1 | Thermische Behandlung Siedlungsabfälle | Verbrennung, z.B. Müllverbrennungsanlagen (MVA) oder Ersatzbrennstoffkraftwerke (EBS-Kraftwerke) | 79,5 Tsd t | Behandlungskapazität Rest/Gewerbeabfall |
2.2 | Mechanisch-biologische oder mechanisch-physikalische Behandlung Siedlungsabfälle | Trennung, Sortierung, Zerkleinerung, Pressung, aeroben oder anaeroben Behandlung, z.B. mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen (MBA), mechanisch-biologische Stabilisierungsanlagen (MBS) oder mechanisch-physikalische Abfallbehandlungsanlagen (MPS) | 79,5 Tsd t | Behandlungskapazität Rest/Gewerbeabfall |
2.3 | Biologische Behandlung Siedlungsabfälle | Hygienisierende oder biologisch-stabilisierende Behandlung von getrennt erfassten Bioabfällen, zum Beispiel Kompostierungs- und Vergärungsanlagen | 33,5 Tsd t | Behandlungskapazität Bioabfall |
2.4 | Mechanische Behandlung Siedlungsabfälle | Zerkleinerung, Klassierung, Sortierung, Pressung und Palettierung | 79,5 Tsd t | Behandlungskapazität Rest/Gewerbeabfall |
2.5 | Sortierung Siedlungsabfälle | Trennung und Sortierung, z.B. Sortieranlagen | 79,5 Tsd t 18,5 Tsd t | Behandlungskapazität Rest/Gewerbeabfall Behandlungskapazität LVP/Kunststoffabfall |
Die letzten Änderungen der aktuellen KRITIS-Verordnung von 2023:
- ⚡ 2024: Disposition Siedlungsabfallsammlung oder -beförderung
- ⚡ 2024: Lagerung, Zwischenlagerung und Umladung von Siedlungsabfällen
- ⚡ 2024: Thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen
- ⚡ 2024: Mechanisch-biologische/-physikalische Behandlung von Siedlungsabfällen
- ⚡ 2024: Biologische Behandlung von Siedlungsabfällen
- ⚡ 2024: Mechanische Behandlung von Siedlungsabfällen
- ⚡ 2024: Sortierung von Siedlungsabfälle
Der Gesetzgeber geht von 300 KRITIS-Betreibern durch die neuen Anlagen im Sektor aus.
Schwellenwerte
Die Schwellenwerte von KRITIS-Anlagen sind pro Sektor in der KRITIS-Verordnung definiert.
Rest- oder gemischter Gewerbeabfall
Der Schwellenwert für Rest- oder gemischten Gewerbeabfall berechnet sich aus dem angenommenen Durchschnittsaufkommen von 159 kg Rest- oder Hausmüll sowie hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen pro Person pro Jahr für 500.000 versorgte Personen:
- 79,5 Mio. kg pro Jahr
Bioabfall
Der Schwellenwert für Bioabfall berechnet sich aus dem angenommenen Durchschnittsaufkommen von 67 kg Abfall aus der Biotonne pro Person pro Jahr für 500.000 versorgte Personen:
- 33,5 Mio. kg pro Jahr
LVP- und Kunststoffabfall
Der Schwellenwert für LVP- und Kunststoffabfall berechnet sich aus dem angenommenen Durchschnittsaufkommen von 35 kg Leichtverpackungen sowie 2 kg Kunststoff pro Person pro Jahr für 500.000 versorgte Personen:
- 18,5 Mio. kg pro Jahr
PPK-Abfall
Der Schwellenwert für PPK-Abfall berechnet sich aus dem angenommenen Durchschnittsaufkommen von 65 kg Papier, Pappe sowie Karton pro Person pro Jahr für 500.000 versorgte Personen:
- 32,5 Mio. kg pro Jahr
Glasabfall
Der Schwellenwert für Glasabfall berechnet sich aus dem angenommenen Durchschnittsaufkommen von 24 kg Glas pro Person pro Jahr für 500.000 versorgte Personen:
- 12 Mio. kg pro Jahr
Fristen
Betreiber müssen das Überschreiten von Schwellenwerten in einem Jahr bis zum 31. März des Folgejahrs ermitteln und die Anlage zum 1. April als Kritische Infrastruktur registrieren.
NIS2
Einrichtungen
Mit NIS2 sind viele Unternehmen als Einrichtungen betroffen, die im NIS2-Umsetzungsgesetz im Anhang separat definiert sind. Betroffen sind jeweils ganze Unternehmen: mittlere und Großunternehmen als wichtige Einrichtung.
Nr. | Teilsektor | Einrichtungsart | Besonderheit |
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Abfallbewirtschaftung (Sektor, Anlage 2) | |||
2.1.1 | Unternehmen Abfallbewirtschaftung §3 (14) KrWG | ausgenommen Unternehmen, für die Abfallbewirtschaftung nicht die Haupttätigkeit ist |
Weitere Informationen
Literatur
- Aufnahme Siedlungsabfallentsorgung in BSI-KritisV, Webseite des BSI, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 12.12.2022
Quellen
- Vierte Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung vom 29. November 2023, BGBl. 2023 I Nr. 339 vom 06.12.2023
- BSI-Kritisverordnung, vom 22. April 2016 (BGBl. I S. 958), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 339) geändert worden ist
- Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme, IT-Sicherheitsgesetz 2.0, Bundesgesetzblatt, 2021 Nr. 25, 27. Mai 2021
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873) geändert worden ist