Entsorgung
Im Sektor Siedlungsabfallentsorgung (Entsorgung) versorgen Betreiber und Einrichtungen die Allgemeinheit mit einer kritischen Dienstleistung – Entsorgung von Siedlungsabfällen. Diese Dienstleistung muss mit Cybersecurity-Pflichten nach NIS2 und KRITIS geschützt werden.
Viele neue Einrichtungen erweitern den Sektor seit Dezember 2025 unter NIS2; sie werden als Unternehmen reguliert, wenn sie Umsatz und Mitarbeiterzahlen überschreiten. Zusätzlich gibt es Betreiber kritischer Anlagen, die kritische Dienstleistungen in eigenen Anlagen erbringen. Sie werden reguliert, wenn sie dabei Schwellenwerte überschreiten.
| Unternehmen | Scope | |
|---|---|---|
| Wichtige Einrichtung | Unternehmen (NIS2)
|
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NIS2-Sektordefinition Abfallbewirtschaftung:
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| Betreiber kritischer Anlagen | Anlage über Schwellenwert (KRITIS) | |
KRITIS-Sektordefinition Siedlungsabfallentsorgung:
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Regulierte Pflichten
NIS2 und KRITIS
Mit der NIS2-Umsetzung und dem KRITIS-Dachgesetz erweitert sich die deutsche Regulierung. NIS2 trat Ende 2025 in Kraft, das Dachgesetz folgt wohl 2026. Für Betreiber kritischer Anlagen, ehemals KRITIS, und die neuen Einrichtungen kommen viele neue Pflichten hinzu.
| Thema | Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) | Einrichtungen | |
|---|---|---|---|
| Gesetz | NIS2-Umsetzung | KRITIS-Dachgesetz | NIS2-Umsetzung |
| Fristen | ab 2025 | ab 2026 | ab 2025 |
| Scope | Kritische Anlage | Kritische Anlage | Unternehmen |
| Pflichten | Registrierung Vorfallsmeldungen Sanktionen Prüfungen |
Registrierung Vorfallsmeldungen Sanktionen |
Registrierung Vorfallsmeldungen Sanktionen |
| Maßnahmen | Informationssicherheit BCM und Krisen Supply Chain Risikomanagement IT-Sicherheit Angriffserkennung SzA Personal |
Resilienz Risikomanagement Physische Sicherheit Personal |
Informationssicherheit BCM und Krisen Supply Chain Risikomanagement IT-Sicherheit Personal |
| Nachweise | Prüfungen | Teil von Audits | Stichproben |
| Regulator | BSI | BBK und Länder | BSI |
Das KRITIS-Dachgesetz ist noch in Arbeit, Anpassungen an Pflichten und Maßnahmen sind möglich.
Betroffenheit NIS2 und KRITIS
Einrichtungen
Mit NIS2 sind viele Unternehmen als Einrichtungen betroffen, die im NIS2-Umsetzungsgesetz im Anhang separat definiert sind. Betroffen sind jeweils ganze Unternehmen: mittlere und Großunternehmen als wichtige Einrichtung.
| Nr. | Teilsektor | Einrichtungsart | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Abfallbewirtschaftung (Sektor, Anlage 2) | |||
| 2.1.1 | Unternehmen Abfallbewirtschaftung §3 (14) KrWG | ausgenommen Unternehmen, für die Abfallbewirtschaftung nicht die Hauptwirtschaftstätigkeit ist | |
Kritische Anlagen
Die folgenden KRITIS-Anlagen sind im Sektor Entsorgung in der KRITIS-Verordnung definiert. Betreiben Unternehmen diese kritische Anlagen und überschreiten dabei Schwellenwerte, werden sie zu KRITIS-Betreibern mit vielen regulierten Pflichten.
| Nr. | Anlage | Beschreibung | Schwellenwert (pro Jahr) | |
|---|---|---|---|---|
| Entsorgung von Siedlungsabfällen (Dienstleistung) | ||||
| 1. | Sammlung und Beförderung (Bereich) | |||
| 1.1 | Disposition Siedlungsabfallsammlung oder -beförderung | Planung, Steuerung, Optimierung, Durchführung der Sammlung, Beförderung, z.B. Disposition, Flottenmanagement oder ERP-Systeme | 500 Tsd 79,5 Tsd t 33,5 Tsd t 18,5 Tsd t 32,5 Tsd t 12,0 Tsd t | versorgte Einwohner Rest/Gewerbeabfall Bioabfall LVP/Kunststoffabfall PPK-Abfall Glasabfall – jeweils gesammelt |
| 1.2 | Lagerung, Zwischenlagerung, Umladung von Siedlungsabfällen | Planung, Steuerung, Optimierung, Durchführung der Lagerung, Zwischenlagerung und Umladung, z.B. Zwischenlager oder Umladestationen | 79,5 Tsd t 33,5 Tsd t 18,5 Tsd t | Rest/Gewerbeabfall Bioabfall LVP/Kunststoffabfall – jeweils Zugang |
| 2. | Verwertung und Beseitigung (Bereich) | |||
| jeweils genehmigte Kapazität | ||||
| 2.1 | Thermische Behandlung Siedlungsabfälle | Verbrennung, z.B. Müllverbrennungsanlagen (MVA) oder Ersatzbrennstoffkraftwerke (EBS-Kraftwerke) | 79,5 Tsd t | Behandlungskapazität Rest/Gewerbeabfall |
| 2.2 | Mechanisch-biologische oder mechanisch-physikalische Behandlung Siedlungsabfälle | Trennung, Sortierung, Zerkleinerung, Pressung, aeroben oder anaeroben Behandlung, z.B. mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen (MBA), mechanisch-biologische Stabilisierungsanlagen (MBS) oder mechanisch-physikalische Abfallbehandlungsanlagen (MPS) | 79,5 Tsd t | Behandlungskapazität Rest/Gewerbeabfall |
| 2.3 | Biologische Behandlung Siedlungsabfälle | Hygienisierende oder biologisch-stabilisierende Behandlung von getrennt erfassten Bioabfällen, zum Beispiel Kompostierungs- und Vergärungsanlagen | 33,5 Tsd t | Behandlungskapazität Bioabfall |
| 2.4 | Mechanische Behandlung Siedlungsabfälle | Zerkleinerung, Klassierung, Sortierung, Pressung und Palettierung | 79,5 Tsd t | Behandlungskapazität Rest/Gewerbeabfall |
| 2.5 | Sortierung Siedlungsabfälle | Trennung und Sortierung, z.B. Sortieranlagen | 79,5 Tsd t 18,5 Tsd t | Behandlungskapazität Rest/Gewerbeabfall Behandlungskapazität LVP/Kunststoffabfall |
Die letzten Änderungen der aktuellen KRITIS-Verordnung von 2023:
- ⚡ 2024: Disposition Siedlungsabfallsammlung oder -beförderung
- ⚡ 2024: Lagerung, Zwischenlagerung und Umladung von Siedlungsabfällen
- ⚡ 2024: Thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen
- ⚡ 2024: Mechanisch-biologische/-physikalische Behandlung von Siedlungsabfällen
- ⚡ 2024: Biologische Behandlung von Siedlungsabfällen
- ⚡ 2024: Mechanische Behandlung von Siedlungsabfällen
- ⚡ 2024: Sortierung von Siedlungsabfälle
Schwellenwerte
Die Schwellenwerte von KRITIS-Anlagen sind pro Sektor in der KRITIS-Verordnung definiert.
Rest- oder gemischter Gewerbeabfall
Der Schwellenwert für Rest- oder gemischten Gewerbeabfall berechnet sich aus dem angenommenen Durchschnittsaufkommen von 159 kg Rest- oder Hausmüll sowie hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen pro Person pro Jahr für 500.000 versorgte Personen:
- 79,5 Mio. kg pro Jahr
Bioabfall
Der Schwellenwert für Bioabfall berechnet sich aus dem angenommenen Durchschnittsaufkommen von 67 kg Abfall aus der Biotonne pro Person pro Jahr für 500.000 versorgte Personen:
- 33,5 Mio. kg pro Jahr
LVP- und Kunststoffabfall
Der Schwellenwert für LVP- und Kunststoffabfall berechnet sich aus dem angenommenen Durchschnittsaufkommen von 35 kg Leichtverpackungen sowie 2 kg Kunststoff pro Person pro Jahr für 500.000 versorgte Personen:
- 18,5 Mio. kg pro Jahr
PPK-Abfall
Der Schwellenwert für PPK-Abfall berechnet sich aus dem angenommenen Durchschnittsaufkommen von 65 kg Papier, Pappe sowie Karton pro Person pro Jahr für 500.000 versorgte Personen:
- 32,5 Mio. kg pro Jahr
Glasabfall
Der Schwellenwert für Glasabfall berechnet sich aus dem angenommenen Durchschnittsaufkommen von 24 kg Glas pro Person pro Jahr für 500.000 versorgte Personen:
- 12 Mio. kg pro Jahr
Fristen
Betreiber müssen das Überschreiten von Schwellenwerten in einem Jahr bis zum 31. März des Folgejahrs ermitteln und die Anlage zum 1. April als Kritische Infrastruktur registrieren.
Branchenstandards
Eine Auswahl weiterer KRITIS-relevanter Security Standards im Sektor.
B3S
- Branchenspezifischer Sicherheitsstandard für die Abfallentsorgung, B3S SAE, UP KRITIS BAK Sektor Siedlungsabfallentsorgung, Version 0.9 (gültig bis November 2028)
Weitere Informationen
Literatur
- Aufnahme Siedlungsabfallentsorgung in BSI-KritisV, Webseite des BSI, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 12.12.2022
Quellen
- Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) vom 2. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 301, S. 2)
- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, Regierungsentwurf 25.07.2025, BMI
- Regierungsentwurf des Bundesregierung: KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) 10. September 2025, Bundesinnenministerium
- Vierte Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung vom 29. November 2023, BGBl. 2023 I Nr. 339 vom 06.12.2023
- Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV) von 2016, geändert 2025
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873) geändert worden ist