Kritische Infrastrukturen
Die KRITIS-Regulierung verpflichtet Betreiber Kritischer Infrastrukturen in Deutschland mit dem BSI-Gesetz zu Cybersecurity in KRITIS-Anlagen. Damit soll die Versorgung der deutschen Gesellschaft und Wirtschaft mit kritischen Dienstleistungen in KRITIS-Sektoren durch Betreiber-Pflichten geschützt werden.
In Deutschland ändert sich die Regulierung ab 2024 mit dem KRITIS-Dachgesetz und NIS2-Umsetzungsgesetz deutlich. Beide setzen EU-Regulierung um: NIS2 und RCE. Der Umfang betroffener Unternehmen erweitert sich in Deutschland deutlich, von 2.000 auf über 30.000. Für Finanzunternehmen wird anstelle von NIS2 DORA als sektorspezifische Umsetzung gelten.
NIS2 und KRITIS-Dachgesetz: Was kommt auf Unternehmen zu?
Ausblick auf die neue KRITIS, NIS2 und CER-Regulierung ab 2024
Deutsch ∙ PDF ∙ Juli 2024 ∙ OpenKRITIS-Briefing
Wer ist betroffen?
NIS2 und KRITIS ab 2024
Sektoren
Mit der EU NIS2-Umsetzung und dem KRITIS-Dachgesetz ändern sich Sektoren und Betreiber ab 2024, es kommen Tausende mittlere und Großunternehmen als Einrichtungen dazu.
- Energie
- Wasser
- Gesundheit
- Transport/Verkehr
- Staat
- Digitale Infrastruktur
- Finanzwesen
- Weltraum
- Ernährung
- Entsorgung
- Post/Kurier
- Chemie
- Verarbeitendes Gewerbe
- Digitale Dienste
- Forschung
- kritische Anlage - besonders wichtig - wichtig
Unternehmen
Die NIS2-Umsetzung definiert drei (vier) Gruppen an betroffenen Unternehmen, die Pflichten wie Registrierung, Sicherheitsmaßnahmen, Vorfallsmeldungen und Resilienz umsetzen müssen.
- Besonders wichtige Einrichtungen nach Größe des Unternehmens in NIS2-Sektoren (1)
- Wichtige Einrichtungen nach Größe des Unternehmens in NIS2-Sektoren (1 und 2)
- Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS-Betreiber) stellen weiterhin mit KRITIS-Methodik die Betroffenheit einzelner Anlagen nach KRITIS-Verordnung und KRITIS-Dachgesetz fest
- Neben Einrichtungen werden auch Bundeseinrichtungen mit einigen Pflichten reguliert.
Sektorregulierung
Verschiedene Sektoren fallen ab 2025 unter weitere, sektor-spezifische Regulierung:
- Banken und Versicherungen: Finanzunternehmen fallen unter die DORA-Regulierung
- Energie: Betreiber von Energieanlagen und Netzen fallen auch unter das EnWG
- Telekommunikation: Anbieter von TK-Netzen und Diensten fallen auch unter das TKG
KRITIS bis 2024
Sektoren
Die bis 2024 gültige KRITIS-Regulierung definiert acht KRITIS-Sektoren in der Wirtschaft, in denen KRITIS-Betreiber kritische Dienstleistungen zur Versorgung der Allgemeinheit erbringen:
- Energie
- Wasser
- Ernährung
- Gesundheit
- Transport und Verkehr
- Entsorgung
- IT und TK
- Finanzen und Versicherungen
Anlagen und Betreiber
Die kritischen Dienstleistungen werden bei Betreibern in KRITIS-Anlagen erbracht, definiert in der KRITIS-Verordnung. Die Anlagen dienen Betreibern zur eigenen Identifikation der eigenen KRITIS-Betroffenheit und der Festlegung des Geltungsbereichs im Unternehmen.
Überschreitet ein Betreiber mit seinen KRITIS-Anlagen definierte Schwellenwerte der KRITIS-Verordnung, werden diese zur Kritischen Infrastruktur und er selbst zum KRITIS-Betreiber.
Regulierung
Deutschland
Gesetze und Verordnungen
Die KRITIS-Regulierung in Deutschland beruht seit 2015 auf BSI-Gesetz (BSIG) und der KRITIS-Verordnung (KritisV), die den grundlegenden Rahmen für KRITIS stellen. Im Mai 2021 trat das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 nach langem Vorlauf und den Erfahrungen seit 2015 in Kraft. Die KRITIS-Verordnung wurde mehrmals überarbeitet.
Die EU hat seit 2020 Vorgaben für Kritische Infrastrukturen tiefer und verbindlicher gemacht – mit EU NIS 2 und EU RCE, die in Deutschland mit der NIS2-Umsetzung und dem KRITIS-Dachgesetz am Oktober 2024 umgesetzt werden (so der Plan).
NIS2-Umsetzung | KRITIS-Dachgesetz | |
---|---|---|
Fokus | Cybersecurity | Resilienz |
Name | NIS2UmsuCG | KRITIS-DachG |
Hauptgesetz | ändert BSIG | eigenes Gesetz |
- ändert noch | EnWG, TKG, usw. | keine |
Unternehmen | Betreiber kritischer Anlagen Einrichtungen Bundesverwaltung |
Betreiber kritischer Anlagen Bundesverwaltung |
Referentenentwürfe | viele | zwei |
Tritt in Kraft (Plan) | Oktober 2024 | Oktober 2024 |
Behörde | BSI | BBK |
Basiert auf | EU NIS2 | EU RCE |
Behörden
Die wichtigsten Behörden für KRITIS sind in Deutschland das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Aufsichtsbehörde und das Bundesinnenministerium (BMI) als federführendes Ressort. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erhält ab 2024 ebenfalls Zuständigkeiten für Betreiber.
Der Staat verfügt über verschiedene Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Einrichtungen und KRITIS-Betreibern, die mit NIS2 ab 2024 weiter anwachsen.
Der europäische Rahmen
Die deutsche KRITIS-Regulierung ist durch die EU NIS-Direktive in einen europäischen Kontext gebettet. Die Directive on Security of Network and Information Systems von 2016 war das erste EU-weite Gesetz über Cyber Security. Die überarbeitete EU NIS2 Direktive erweitert die Sektoren in der EU deutlich, ebenso Cyber Security Pflichten und EU-Aufsicht.
Neben NIS spielt die EU RCE Direktive eine wichtige Rolle für Kritische Infrastrukturen in der EU. Die Directive on the resilience of critical entities reguliert speziell Anforderungen an die Betreiber Kritischer Infrastrukturen in der EU.
EU NIS2 und RCE wurden Ende 2022 vom europäischen Parlament und Rat angenommen und müssen bis Oktober 2024 in nationales Recht überführt werden. RCE wird 2023 mit dem KRITIS-Dachgesetz aufgegriffen, für EU NIS2 liegt ein Entwurf für das Umsetzungsgesetz vor.
DORA gilt im Gegenzug zu NIS2 und RCE als EU-Verordnung direkt in allen Mitgliedsstaaten und reguliert primär Finanzunternehmen mit umfangreicher digitaler operationaler Resilienz.